Hier können Auskünfte aus dem Gewerberegister (nur über Gewerbetreibende in Nürnberg) angefordert werden.
Zu entrichten per Scheck oder per Nachnahme.
Im Gewerbezentralregister (eingerichtet beim Bundeszentralregister in Bonn) werden
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann persönlich oder schriftlich unter Vorlage einer Ausweiskopie bzw. eines aktuellen Handelsregisterauszugs beim Ordnungsamt gestellt werden.
Vollkaufmännische Unternehmen sind darüber hinaus auch im Handelsregister eingetragen. Auskünfte aus dem Handelsregister können beim Registergericht des Amtsgerichtes Nürnberg eingeholt werden: