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Gurt- und Helmbefreiung   

Personen, bei denen sich aus ärztlicher Sicht beim Anlegen eines Sicherheitsgurtes und/oder beim Tragen eines Schutzhelmes Gefahren ergeben können, haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Diese kann beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg beantragt werden.

 

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Gurt- und Helmbefreiung (Servicebetrieb Öffentlicher Raum)

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