Zur selbständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (siehe Anlage A zur Handwerksordnung) ist neben der Gewerbeanmeldung die Eintragung in der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer erforderlich (§ 1 Handwerksordnung). Zulassungsfreie Handwerke beziehungsweise handwerksähnliche Gewerbe (siehe Anlage B zur Handwerksordnung) sind der Handwerkskammer anzuzeigen (§ 18 Handwerksordnung).
Verstöße hiergegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit Geldbußen geahndet.
Nähere Auskünfte zum Eintragungs- bzw. Anzeigeverfahren können Sie bei der Handwerkskammer für Mittelfranken erhalten.