Imbissbetriebe erfordern eine Gaststättenerlaubnis, wenn alkoholische Getränke abgegeben werden.
Falls das Angebot auf zubereitete Speisen und alkoholfreie Getränke beschränkt wird, ist eine Gewerbeanmeldung ausreichend.
Die Betriebszeit für Trinkhallen sowie Trink- und Imbissstände ist durch die Sperrzeitverordnung der Stadt Nürnberg auf die Zeit von 06:00 bis 23:00 Uhr beschränkt. Beim Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses kann die Sperrzeit verkürzt werden.