Seit 1. März 2007 gilt die Plakettenverordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, die bestimmten Kraftfahrzeugen die Einfahrt in besonders ausgewiesenen Zonen verbietet.
Die Plaketten werden bei der Zulassungsbehörde, den technischen Prüfstellen und den anerkannten Abgasuntersuchungswerkstätten auf Antrag hin ausgegeben.
Die Zulassungsbehörde hat für die Ausgabe einer Schadstoffplakette nach Landeskostenrecht eine Gebühr festzusetzen.
Die Plakette kann auch durch Überweisung der Gebühr auf das Konto der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Sparkasse Nürnberg
BLZ 76050101
Kto.Nr. 1016505
Unter Angabe des amtlichen Kennzeichens mit dem Stichwort „Plakette“
Die Zuordnung erfolgt über die Emissionsschlüsselnummer, die in den alten Fahrzeugscheinen unter der Nummer 1, letzte beiden Ziffern zu finden ist, in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I sind es die letzten beiden Ziffern unter 14.1.
Anlass für die sogenannte Plakettenverordnung sind EU Vorgaben zur Einhaltung von Grenzwerten für die Schadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid.