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Schadstoffplaketten   

 

Seit 1. März 2007 gilt die Plakettenverordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, die bestimmten Kraftfahrzeugen die Einfahrt in besonders ausgewiesenen Zonen verbietet.

Die Plaketten werden bei der Zulassungsbehörde, den technischen Prüfstellen und den anerkannten Abgasuntersuchungswerkstätten auf Antrag hin ausgegeben.

 

Gebühren:

Die Zulassungsbehörde hat für die Ausgabe einer Schadstoffplakette nach Landeskostenrecht eine Gebühr festzusetzen.


Schadstoffplakette

 

 

5,00 €


Die Plakette kann auch durch Überweisung der Gebühr auf das Konto der Zulassungsbehörde beantragt werden.

Sparkasse Nürnberg
BLZ 76050101
Kto.Nr. 1016505
Unter Angabe des amtlichen Kennzeichens mit dem Stichwort „Plakette“

 

 

Zuordnung der Schadstoffplaketten

Schadstoffplakette rot (Gruppe 2)

Schadstoffplakette gelb (Gruppe 3)

Schadstoffplakette grün (Gruppe 4)

Die Zuordnung erfolgt über die Emissionsschlüsselnummer, die in den alten Fahrzeugscheinen unter der Nummer 1, letzte beiden Ziffern zu finden ist, in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I sind es die letzten beiden Ziffern unter 14.1.

Schadstoffplakette

Anlass für die sogenannte Plakettenverordnung sind EU Vorgaben zur Einhaltung von Grenzwerten für die Schadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid.

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Umweltzone in Nürnberg

Verkehrszeichen Umweltzone Beginn (Verkehrszeichen 270.1)

Verkehrszeichen Umweltzone frei (Zusatzzeichen 270.1)

Verkehrszeichen Umweltzone Ende (Verkehrszeichen 270.2)

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Kraftfahrzeugzulassungsstelle Nürnberg

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Kraftfahrzeugzulassung

Großreuther Straße 115 b

90425 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 40 01

Telefax: 0911 / 231 - 40 69

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Hinweis:

Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.

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