Ein bislang außer Betrieb gesetztes (abgemeldetes) Kraftfahrzeug soll in Nürnberg angemeldet werden. Das Kraftfahrzeug war zuletzt in Nürnberg gemeldet.
Ein Kraftfahrzeug, das bislang außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) war, soll in Nürnberg angemeldet werden. Das Kraftfahrzeug war zuletzt außerhalb Nürnbergs gemeldet.