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Personenbeförderung, Taxi, Güterkraftverkehr   

Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung:

  • Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes.
  • Erfüllung der Zuverlässigkeitsanforderung (Es ist ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Bei Antragstellern mit Hauptwohnsitz Nürnberg werden diese Unterlagen durch das Ordnungsamt angefordert).
  • Fachliche Eignung

 

Benötigte Unterlagen:

  • Nachweis über ein Betriebskapital von mindestens 2.250 € für das erste eingesetzte Fahrzeug und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug.
  • Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, der Stadtkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen.
  • Nachweis über die fachliche Eignung (z.B. Prüfung bei der IHK-Nürnberg für Mittelfranken).

Hinweis:

Die bisherigen Bescheinigungen über die erforderliche Fachkunde sind vor der Antragsstellung bei der zuständigen IHK entsprechend dem Anhang III der Verordnung (EG) 1071/2009 umzutauschen.

 

Gebühren:

Verlängerung einer Taxikonzession

150,00 €

Fahrzeugtausch

25,00 €

Betriebssitzverlegung

30,00 €

Übertragung eines Taxibetriebes

Gebühr auf Anfrage

Erteilung Mietwagengenehmigung

60,00 €

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Transportgewerbe, Gewerblicher Güterkraftverkehr, Gemeinschaftslizenz

Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to, einschließlich Hänger, ist eine Erlaubnis erforderlich.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. einer Gemeinschaftslizenz:

  • Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes.
  • Erfüllung der Zuverlässigkeitsanforderung (Es ist ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Bei Antragstellern mit Hauptwohnsitz Nürnberg werden diese Unterlagen durch das Ordnungsamt angefordert).
  • Fachliche Eignung

 

Benötigte Unterlagen:

  • Nachweis über ein Betriebskapital von mindestens 9.000 € für das erste eingesetzte Fahrzeug und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug.
  • Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, der Stadtkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen.
  • Nachweis über die fachliche Eignung (z.B. Prüfung bei der IHK-Nürnberg für Mittelfranken).

 

Gebühren:

Erlaubnis- / lizenzpflichtiger Güterkraftverkehr

200,00 €

Kostenvorschuss

25,00 €

Ausstellung einer beglaubigten Abschrift

55,00 €

Berichtigung / Ersatzausstellung einer Urkunde

40,00 €

Berichtigung jeder weiteren Urkunde

30,00 €

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Abteilung Fahreignung,
Personenbeförderung und Güterkraftverkehr

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 21 46

Telefax: 0911 / 231 - 78 44

 

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