Personenbeförderung, Taxi, Güterkraftverkehr
Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung:
- Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes.
- Erfüllung der Zuverlässigkeitsanforderung (Es ist ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Bei Antragstellern mit Hauptwohnsitz Nürnberg werden diese Unterlagen durch das Ordnungsamt angefordert).
- Fachliche Eignung
Benötigte Unterlagen:
- Nachweis über ein Betriebskapital von mindestens 2.250 € für das erste eingesetzte Fahrzeug und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug.
- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, der Stadtkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen.
- Nachweis über die fachliche Eignung (z.B. Prüfung bei der IHK-Nürnberg für Mittelfranken).
Hinweis:
Die bisherigen Bescheinigungen über die erforderliche Fachkunde sind vor der Antragsstellung bei der zuständigen IHK entsprechend dem Anhang III der Verordnung (EG) 1071/2009 umzutauschen.
Gebühren:
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Verlängerung einer Taxikonzession
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150,00 €
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Fahrzeugtausch
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25,00 €
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Betriebssitzverlegung
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30,00 €
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Übertragung eines Taxibetriebes
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Gebühr auf Anfrage
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Erteilung Mietwagengenehmigung
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60,00 €
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Transportgewerbe, Gewerblicher Güterkraftverkehr, Gemeinschaftslizenz
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to, einschließlich Hänger, ist eine Erlaubnis erforderlich.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. einer Gemeinschaftslizenz:
- Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes.
- Erfüllung der Zuverlässigkeitsanforderung (Es ist ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Bei Antragstellern mit Hauptwohnsitz Nürnberg werden diese Unterlagen durch das Ordnungsamt angefordert).
- Fachliche Eignung
Benötigte Unterlagen:
- Nachweis über ein Betriebskapital von mindestens 9.000 € für das erste eingesetzte Fahrzeug und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug.
- Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, der Stadtkasse, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen.
- Nachweis über die fachliche Eignung (z.B. Prüfung bei der IHK-Nürnberg für Mittelfranken).
Gebühren:
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Erlaubnis- / lizenzpflichtiger Güterkraftverkehr
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200,00 €
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Kostenvorschuss
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25,00 €
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Ausstellung einer beglaubigten Abschrift
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55,00 €
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Berichtigung / Ersatzausstellung einer Urkunde
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40,00 €
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Berichtigung jeder weiteren Urkunde
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30,00 €
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