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Veranstaltungen   

Haupttribüne auf dem Zeppelinfeld mit Konzertbesuchern

Volksfest

Altstadtfest

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, muss dies mindestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen.

 

Ausnahmen

Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie der Wirtschaftswerbung dienen, müssen nicht angezeigt werden, wenn diese in Räumen stattfinden, die für die Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind.

Die Stadt Nürnberg sieht von einer Anzeigepflicht ab bei:

  • Musikalischen Veranstaltungen
  • Rundfunk- und Fernsehdarbietungen in Gaststätten und anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen
  • Amateursportveranstaltungen
  • nicht regelmäßig und nicht in Räumen stattfindende Tanzveranstaltungen
  • Kappenabende
  • Pfarrfesten
  • Gartenfesten von Kleingartenvereinen

 

Benötigte Daten für die Anmeldung

  • Art der Veranstaltung
  • Ort
  • Beginn / Ende
  • Anzahl der Teilnehmer
  • Verantwortlicher

 

Großveranstaltungen

Bei Großveranstaltungen soll ein detailliertes Veranstaltungskonzept mit Angaben über Rettungsdienst, Abfallentsorgung, Ordnungsdienst und einer maßstabsgetreuen Aufplanung der Veranstaltungsfläche vorgelegt werden.

 

Sperrzeiten

Für Veranstaltungen gelten die festgesetzten Sperrzeiten.

 

Feiertagsregelung

An Sonn- und Feiertagen sind besondere Regelungen zu beachten.

 

Ordnungsamt Nürnberg

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 53 26, - 53 27, - 22 87

Telefax: 0911 / 231 - 40 06

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

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