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Wechsel der Kfz-Haftpflichtversicherung   

 

Mitteilung des Versicherungswechsels

Bei einem Wechsel der Kfz- Versicherung muss die neue Versicherungsgesellschaft eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) der Zulassungsbehörde übermitteln, da andernfalls das Fahrzeug kostenpflichtig abgemeldet (stillgelegt) werden muss.

 

Kraftfahrzeugzulassungsstelle Nürnberg

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung
Kraftfahrzeugzulassung

(Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde)

Großreuther Straße 115 b

90425 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 40 01

Telefax: 0911 / 231 - 40 69

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Hinweis:

Ihre Zulassungsangelegenheiten können Sie auch in den Bürgerämtern Ost oder Süd erledigen.

Mehr zum Thema

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Einzugsverfahren

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Elektronische Versicherungsbestätitung (eVB)

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Sonderfälle bei der Zulassung

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Zahlweise der Gebühren

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