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Versteigerer gemäß § 34 b Gewerbeordnung   

Abbildung eines Hauses, das unter den Hammer kommt


Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Versteigerer sind die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Antragstellers.

 

Benötigte Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung des Insolvenz- und des Vollstreckungsgerichts, dass kein Verfahren anhängig ist bzw. keine Eintragung besteht
  • bei GmbH oder AG: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag

Hinweis:

Bitte beantragen Sie die Bescheinigung des Insolvenz- und des Vollstreckungsgerichts persönlich oder schriftlich bei dem für Ihren Wohnort (der letzten 5 Jahre) zuständigen Amtsgericht. Bei bereits handelsgerichtlich eingetragenen juristischen Personen (GmbH und AG) sind die Bescheinigungen für die Betriebsadresse auszustellen.

Für Nürnberg ist dies beim Amtsgericht/Konkurs- bzw. Vollstreckungsgericht und Vergleichsgericht, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg.

 

Gebühren:

Versteigerererlaubnis

800,00 €

Führungszeugnis

13,00 €

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

13,00 €

Gewerbeanmeldung

jurisitische Person

50,00 €

Gewerbeanmeldung

natürliche Person

45,00 €

 

Ordnungsamt Nürnberg

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Gewerbewesen

Innerer Laufer Platz 3

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 28 97, - 28 84

Telefax: 0911 / 231 - 68 60

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  •  Titelbild: © Stadt Nürnberg
  •  Abbildung eines Hauses, das unter den Hammer kommt: © Thorben Wengert / PIXELIO
  •  Ordnungsamt Nürnberg: © Matthias Steyer / Stadt Nürnberg