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Informationen zum Thema Barrierefreiheit

Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung - BITV) regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts. Danach müssen Träger öffentlicher Einrichtungen ihre Internetauftritte so gestalten, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.

Barrierefreiheit ist aber mehr als ein Angebot für Menschen mit Beeinträchtigungen. Barrierefreiheit bedeutet vielmehr: Zugang für alle. Denn von Barrierefreiheit (besser: Zugänglichkeit) können alle Menschen profitieren.

Für uns ist dies ein sehr wichtiges Thema. Trotzdem sind noch nicht alle Internetangebote der Stadt Nürnberg barrierefrei gestaltet.

Wir arbeiten allerdings ständig daran, unsere Internetangebote zu prüfen, anzupassen und zu optimieren.

Für Hinweise, Anregungen und Kritik benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

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