Bußgeld

Zentrale Bußgeldstelle der Stadt Nürnberg

Die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt Nürnberg ist im Rechtsamt angesiedelt. Sie ist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch Bußgeldbescheide oder gleichgestellte Bescheide zuständig.

Pro Jahr werden etwa 7000 Bußgeldverfahren durchgeführt. Für die Ahndung von Verkehrsverstößen ist der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg zuständig.

Darüber hinaus wirkt das Rechtsamt durch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auch gezielt im "Sicherheitspakt für die Stadt Nürnberg" mit.

Wichtige Hinweise: Verfahrensablauf und Einspruchsfristen beachten!

Zweiwöchige Einspruchsfrist nicht überschreiten

  • Ist der Bußgeldbescheid erlassen und Ihnen zugestellt worden, haben Sie das Recht, innerhalb von 2 Wochen Einspruch schriftlich oder mündlich einzulegen. Nach Ablauf dieser Einspruchsfrist ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und damit vollstreckbar. Die Frist ist also nur dann gewahrt, wenn Ihr Einspruch vor dem Ablauf der Einspruchsfrist in der Zentralen Bußgeldstelle eingeht.

Erneute Prüfung des Sachverhalts

  • Im Falle des zulässigen Einspruchs wird der Sachverhalt erneut geprüft. Entweder wird das Verfahren eingestellt oder an das Amtsgericht zur Entscheidung durch die Richter abgegeben. Diese sind nicht an die Entscheidung der Stadt gebunden, sie können sowohl zu Gunsten, als auch zum Nachteil der Betroffenen entscheiden.

Innerhalb der Fristen Forderung bezahlen

  • Wenn Sie den Bußgeldbescheid für rechtmäßig erachten und keinen Einspruch einlegen, sollten Sie den zu zahlenden Betrag spätestens vier Wochen nach Zustellung des Bescheids auf das Konto IBAN: DE50 7605 0101 0001 0109 41 bei der Sparkasse Nürnberg überweisen. Mit der fristgerechten Bezahlung des Bußgeldbescheides verhindern Sie Mahngebühren und im ungünstigsten Fall die zwangsweise Beitreibung.

Zahlungserleichterungen in Anspruch nehmen

  • Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den vollen Betrag zu entrichten, haben Sie das Recht, Zahlungserleichterungen in Form einer Stundung, oder in Form von Ratenzahlungen zu beantragen. Bitte wenden Sie sich innerhalb der Zahlungsfrist an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Bußgeldstelle. Bitte bedenken Sie frühzeitig, dass der fällige Betrag zwangsweise beigetrieben werden kann. Sollten Sie die gesetzte Zahlungsfrist nicht einhalten und auch Ihre Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig darlegen, wird der Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt.

Rechtsamt der Stadt Nürnberg

Zentrale Bußgeldstelle

Hauptmarkt 16

1. OG, Zimmer 106

90403 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 31 14, 231 - 21 43

Telefax 0911 / 231 - 53 07

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Keine Mitnahme von Hunden

Der Zutritt von Hunden zum Gebäude des Rechtsamts ist nicht gestattet. Assistenzhunde sind von dieser Regelung ausgenommen.

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