Mittel aus diesen Stiftungen gehen an bedürftige Nürnberger, die seit mindestens vier Jahren einen Wohnsitz in der Stadt nachweisen können. Die Zuwendungsberechtigung wird in Abhängigkeit vom Einkommen der Antragsteller geprüft.Konkretere Voraussetzungen werden in der nachfolgenden Auflistung kurz benannt.
Unterstützung älterer, unverschuldet in Not geratener Menschen und kranker Menschen
Unterstützung alter, bedürftiger Menschen
Unterstützung bedürftiger Menschen
Unterstützung zur Bestreitung der Heizkosten bedürftiger und würdiger Personen
Unterstützung von Kriegsblinden und im Kriege Ertaubten
Unterstützung bedürftiger Künstler aus Nürnberg und aus Mittelfranken bei der Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim, soweit diese hierzu aus eigenen Mitteln nicht fähig sind
Unterstützung bedürftiger Personen mit evangelisch-lutherischem, evangelisch-reformiertem oder evangelisch-uniertem Bekenntnis
Unterstützung von Blinden
Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen, bedürftigen Menschen
Kinder-, Jugend- und Altenhilfe in den Partnerstädten der Stadt Nürnberg
Unterstützung armer, bedürftiger Menschen, die in Nürnberg wohnen, insbesondere Kinder
Der Antrag muss mit einem Formblatt der Stiftungsverwaltung gestellt werden.