Grundabgaben

Als Grundabgaben werden bei der Stadt Nürnberg die Abwasser-, die Abfall-, die Straßenreinigungsgebühren und die Grundsteuer bezeichnet. Die Grundlage dafür sind die jeweils geltenden Beitrags- und Gebührensatzungen sowie das Grundsteuergesetz. Die Gebühren werden an die städtischen Eigenbetriebe Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN), Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) und Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) weitergeleitet. Die anfallenden Kosten sollen durch die Gebühren gedeckt werden. Die städtischen Eigenbetriebe erzielen dadurch keine Gewinne.

Für den Erlass der Grundabgabenbescheide ist das Kassen- und Steueramt, Bereich Steuern zuständig. Die Zahlungspflicht wird in diesen Bescheiden festgelegt.


Online-Dienste:

Wenn Sie für die Grundsteuer einen Eigentümerwechsel oder eine Adressänderung für eine Firma melden, einen Gießwasserzähler anmelden oder einen Gießwasserzählerstand übermitteln möchten, können Sie das schnell, sicher und online mit unseren Online-Diensten erledigen.


Adressänderung für die Grundsteuer melden

Mit diesem Dienst können Sie eine Adressänderung mitteilen. Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Änderung ist online über ein freigeschaltetes „Mein Nürnberg“-Konto.

Möglichkeit 1: Schnell, sicher und online über „Mein Nürnberg“


Online Service Midi

1. Schritt: Bei „Mein Nürnberg“ registrieren

Legen Sie sich ein persönliches „Mein Nürnberg“-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

Anmelden als Gast ohne Registrierung

Diesen Antrag können Sie auch ohne „Mein Nürnberg“-Konto online ausfüllen. Wenn Sie die Funktion „Weiter als Gast“ wählen, gelangen Sie sofort zum Online-Formular und können es schnell und unkompliziert abschicken. Bitte beachten Sie: Anders als mit einem „Mein Nürnberg“-Konto müssen Sie alle Daten manuell eingeben. Außerdem können wir mit Ihnen nur per Post kommunizieren.

2. Schritt: Adressänderung für die Grundsteuer online melden

Voraussetzungen und Unterlagen

Bitte halten Sie Ihren Grundabgabenbescheid bereit. Sie benötigen daraus die Objektnummer.


Möglichkeit 2: Meldung vor Ort

Sie können die Adressänderung auch vor Ort beim Kassen- und Steueramt melden. Bitte vereinbaren Sie dafür zuvor telefonisch einen Termin.

Voraussetzungen und Unterlagen

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin einen Nachweis über die Adress-, Namens- und Firmenänderung (z. B. Ausweisdokument, Meldebescheinigung) mit.

Kassen- und Steueramt

Bereich Steuern

Theresienstraße 7

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-32 19

Telefax 09 11 / 2 31-74 34


Öffnungszeiten:

Mo. – Fr. 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr



Eigentümerwechsel für die Grundsteuer melden

Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Änderung der Eigentumsverhältnisse bei einem Objekt melden. Bitte halten Sie dafür Ihren Grundabgabenbescheid bereit. Sie benötigen daraus die Objektnummer.

Alternativ können Sie den Eigentümerwechsel auch vor Ort beim Kassen- und Steueramt melden. Bitte vereinbaren Sie dafür zuvor telefonisch einen Termin.
Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte einen Nachweis über den Tag des Übergangs von Nutzen und Lasten mit (z. B. notarieller Kaufvertrag).

Kassen- und Steueramt

Bereich Steuern

Theresienstraße 7

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-32 19

Telefax 09 11 / 2 31-74 34


Öffnungszeiten:

Mo. – Fr. 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr



Gießwasserzähler anmelden

Mit einem Gießwasserzähler können Sie die Wassermenge, die nicht ins Kanalnetz eingeleitet wird, von der Gebührenrechnung absetzen. Die Messeinrichtung muss geeicht sein.
Hier können Sie einfach und schnell einen neuen Gießwasserzähler anmelden.

Wer bezahlt den Gießwasserzähler?

Die Kosten für den Einbau, Betrieb, Reparatur und Eichung der Messeinrichtung tragen Sie selbst (bzw. die gebührenpflichtige Person).

Wie oft muss der Gießwasserzähler erneuert werden?

Die Eichgültigkeit eines Wasserzählers beträgt sechs Jahre. Diese beginnen mit dem Datum des Einbaus bzw. der letzten Eichung. Nach Ablauf der sechs Jahre muss der Zähler ausgetauscht oder neu geeicht werden.


Gießwasserzählerstand melden

Damit wir Ihren Gießwasserverbrauch bei der Berechnung der Kanal-Einleitungsgebühren berücksichtigen können, lesen Sie den Zählerstand Ihres Gießwasserzählers bitte dann ab, wenn Ihr Frischwasserverbrauch abgelesen wird. Teilen Sie uns den Zählerstand des Gießwasserzählers innerhalb von 14 Tagen online oder schriftlich mit.


Grundsteuer

Die Grundsteuer bezieht sich ausschließlich auf den Wert eines Grundstückes inklusive eventueller Gebäude. Die persönlichen Verhältnisse der Eigentümerinnen und Eigentümer spielen keine Rolle für die Höhe der Grundsteuer.

Aktuelle Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform finden Sie unter nachfolgenden Links:

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer wird durch ein dreistufiges Verfahren berechnet:
1. Das Finanzamt ermittelt auf Basis des Bewertungsgesetzes (BewG) zunächst den Einheitswert des Objekts. Dieser stellt den Wert zu den Wertverhältnissen am 1. Januar 1964 dar.
2. Dieser Einheitswert wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Dabei handelt es sich um einen Promillesatz, der je nach Grundstücksgruppe unterschiedlich hoch ausfällt. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. Anhand dieser Berechnung erlässt das Finanzamt den Grundsteuermessbescheid. Dieser dient der Gemeinde zur abschließenden Berechnung der Grundsteuer.
3. Um die Grundsteuer zu berechnen, multipliziert die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag mit ihrem individuellen Hebesatz. Die Höhe dieses Prozentsatzes variiert von Kommune zu Kommune. Sie wird per Satzung vom Stadtrat beschlossen. In der Stadt Nürnberg beträgt der Hebesatz seit 1. Januar 2018 555 Prozent, für landwirtschaftlichen Grundbesitz 332 Prozent.

Wann ist die Grundsteuer fällig?

In der Regel ist die Grundsteuer vierteljährlich fällig: Zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.


Abwassergebühren

Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage erhebt die Stadt Gebühren. Dabei gibt es getrennte Gebührenmaßstäbe für:

  • Schmutzwasser (zuzüglich eines eventuellen Starkverschmutzungszuschlages gem. §§ 12 und 13 der jeweiligen Gebührensatzung)
  • und Niederschlagswasser.

Wie wird die Schmutzwassergebühr berechnet?

Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des anfallenden Schmutzwassers berechnet. Dabei geht die Stadt davon aus, dass alles Frischwasser, das zum Grundstück geleitet wird, auch wieder als Schmutzwasser der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt wird.

Muss ich auch Schmutzwassergebühr für mein Gießwasser bezahlen?

Auf Antrag kann die Wassermenge, die nicht ins Kanalnetz eingeleitet wird, von der Gebührenrechnung abgesetzt werden. Das gilt z.B. für Gießwasser. Dafür muss die gebührenpflichtige Person eine geeichte Messeinrichtung einbauen. Die Kosten für den Einbau, Betrieb, Reparatur und Eichung der Messeinrichtung trägt dabei die gebührenpflichtige Person. Am Tag des Einbaus und jeweils am Tag der Ablesung der Frischwassermenge muss die gebührenpflichtige Person den Zählerstand ablesen und innerhalb von 14 Tagen dem Steueramt schriftlich melden.

Wie wird die Niederschlagswassergebühr berechnet?

Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Quadratmeterzahl der bebauten und befestigten Flächen des Grundstücks berechnet, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage abfließen kann.


Abfallgebühren

Die städtischen Müllgebühren werden verbrauchsabhängig abgerechnet. Das heißt, die Anzahl und Volumengröße der Restmülltonnen entscheiden über die Höhe der Müllgebühr. Die Höhe der Müllgebühren wird über die Abfallgebührensatzung geregelt, die vom Stadtrat beschlossen und von der staatlichen Aufsichtsbehörde geprüft wird.


Straßenreinigungsgebühren

SÖR reinigt die Straßen und erhebt dafür Gebühren anhand der Straßenreinigungsgebührensatzung. Sie richten sich nach dem Umfang und der Anzahl der Reinigungen pro Woche sowie nach der Anzahl der Frontmeter des Grundstücks, vor dem gereinigt wird.

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