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Hundesteuer   

Hundesteuer fällt an, sobald ein Hund das meldepflichtige Alter von vier Monaten erreicht hat oder wenn ein älterer Hund neu in den Haushalt aufgenommen wird. Die Anmeldung muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen beim Kassen- und Steueramt, Bereich Steuern erfolgen. Änderungen bezüglich der Hundehaltung müssen dem Kassen- und Steueramt, Bereich Steuern ebenfalls schriftlich binnen 14 Tagen mitgeteilt werden.

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Anmeldung eines Hundes (Online-Anwendung)

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Bankeinzugsermächtigung Hundesteuer

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Abmeldung eines Hundes (Online-Anwendung)

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  •  Titelbild: © Rainer Sturm / pixelio.de