Eine Zweitwohnung innerhalb des Stadtgebiets von Nürnberg ist steuerpflichtig. Sollten sich Änderungen bei der für die Steuer maßgeblichen Verhältnisse ergeben, zum Beispiel Änderung der Miete, ist der Inhaber der Zweitwohnung verpflichtet, dies unverzüglich dem Kassen- und Steueramt schriftlich mitzuteilen.
Für die An-, Ab- oder Ummeldung einer Zweitwohnung ist das Einwohneramt der Stadt Nürnberg, Abteilung Meldewesen, zuständig: