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Zweitwohnung   

Eine Zweitwohnung innerhalb des Stadtgebiets von Nürnberg ist steuerpflichtig. Sollten sich Änderungen bei der für die Steuer maßgeblichen Verhältnisse ergeben, zum Beispiel Änderung der Miete, ist der Inhaber der Zweitwohnung verpflichtet, dies unverzüglich dem Kassen- und Steueramt schriftlich mitzuteilen.

Kontakt:

Kassen- und Steueramt, Bereich Steuern

Theresienstr. 1

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 30 78

Telefax: 0911 / 231 - 73 80

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr

An-, Ab- oder Ummeldung einer Zweitwohnung

Für die An-, Ab- oder Ummeldung einer Zweitwohnung ist das Einwohneramt der Stadt Nürnberg, Abteilung Meldewesen, zuständig:

Externer Link

Einwohneramt Nürnberg

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  •  Titelbild: © Rainer Sturm / pixelio.de