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Kassen- und Steueramt, Bereich Steuern   

Der Bereich Steuern des Kassen- und Steueramtes veranlagt und erhebt die kommunalen Steuern wie Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Zweitwohnungsteuer sowie die Hausgebühren.

Das Bayerische Kommunalabgabengesetz (KAG) berechtigt die Gemeinden, Landkreise und Bezirke des Freistaats zur Erhebung von Abgaben, die per Satzung in Art und Umfang bestimmt werden. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern sowie bestimmte Beiträge und Gebühren.

In Nürnberg umfasst diese Leistungspflicht nach dem KAG derzeit

  • kommunale Steuern wie die Hunde- und Zweitwohnungssteuer,
  • Abgaben wie die Abfall- und Straßenreinigungsgebühr und die Einleitungsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser.

Die Veranlagung zur Grund- und Gewerbesteuer erfolgt nach den Bestimmungen des Grundsteuer- bzw. des Gewerbesteuergesetzes.

Kontakt:

Kassen- und Steueramt, Bereich Steuern

Theresienstr. 7

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 31 23

Telefax: 0911 / 231 - 52 30

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr

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