Der Bereich Steuern des Kassen- und Steueramtes veranlagt und erhebt die kommunalen Steuern wie Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Zweitwohnungsteuer sowie die Hausgebühren.
Das Bayerische Kommunalabgabengesetz (KAG) berechtigt die Gemeinden, Landkreise und Bezirke des Freistaats zur Erhebung von Abgaben, die per Satzung in Art und Umfang bestimmt werden. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern sowie bestimmte Beiträge und Gebühren.
Die Veranlagung zur Grund- und Gewerbesteuer erfolgt nach den Bestimmungen des Grundsteuer- bzw. des Gewerbesteuergesetzes.