Die Behandlung von Anträgen nach der Bayerischen Bauordnung ist die Kernaufgabe der Bauordnungsbehörde. Dabei ist unerheblich, ob es sich um freigestellte, anzeige- oder genehmigungs- (gegebenenfalls auch um zustimmungspflichtige) Vorhaben handelt.
Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben kann im Einzelfall eine Abweichung von einer Vorschrift im öffentlichen Recht erforderlich werden.
Desweiteren obliegen die Aufgaben Denkmalschutz und Bodenarchäologie der Unteren Denkmalschutzbehörde in der Bauordnungsbehörde.
Für alle Fragen rund um Baugenehmigungen dient das Dienstleistungszentrum BAU als zentrale Beratungsstelle, um die Zulässigkeit
eines beabsichtigten Vorhabens abzuklären.
Das Amt für Geoinformation und Bodenordnung ist zuständig für sämtliche Aufgaben der Geoinformation im Stadtgebiet von Nürnberg. Darüber hinaus werden hier im Rahmen von Bodenordnungsmaßnahmen auch Umlegungen und Grenzregelungen durchgeführt. Die Dienststelle gliedert sich in 3 Bereiche, aus denen folgende Dienstleistungen angeboten werden: