Die Schülerinnen und Schüler werden an der Schule angemeldet, an der sie aufgenommen werden möchten. Ein Anspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium ist mit der Anmeldung allerdings nicht verbunden. Werden die Aufnahmekapazitäten der jeweiligen Schule überschritten, so bemühen sich die Schulleitungen um einen örtlichen Ausgleich.
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten bzw. eine bevollmächtigte Vertretung.