Die Schülerinnen und Schüler werden an der Schule angemeldet, an der sie aufgenommen werden möchten. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Realschule ist mit der Anmeldung allerdings nicht verbunden.
Werden die Aufnahmekapazitäten der jeweiligen Schule überschritten, so bemühen sich die Schulleitungen um einen örtlichen Ausgleich. Gelingt dies nicht, trifft diese Entscheidung der Ministerialbeauftragte für die Realschulen in Mittelfranken.
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder eine bevollmächtigte Vertretung.
Die Informationsbroschüre für den Übertritt an eine Realschule zum Schuljahr 2012/2013 finden Sie hier.