Schulen in Nürnberg

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Schülerbeförderung   

Allgemeine Erläuterungen

Grundsätzlich findet nur dann eine Übernahme der Kostenfreiheit des Schulwegs statt, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Ausbildungsrichtung besucht wird und der Schulweg, der dem kürzesten Fußweg von der Wohnadresse des Schülers zur Schule entspricht, mindestens 3 Kilometer beträgt.

Speziell bei Realschulen wird eine Unterscheidung nur zwischen den Ausbildungsrichtungen I, II und III getroffen. Weitere Unterscheidungen nach IIIa oder IIIb sind im Rahmen der Schülerbeförderung nicht maßgeblich.

Ist bei der Wahl der zu besuchenden Schule mehr als eine Schule der gewählten Ausbildungsrichtung vorhanden, kann auch dann möglicherweise ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges entstehen, wenn nicht die nächstgelegene Schule der gewählten Ausbildungsrichtung besucht wird. Es muss jedoch eine bzw. mehrere schriftliche Absagen der nächstgelegeneren Schule/n der gewählten Ausbildungsrichtung zum Anmeldezeitraum vorgelegt werden. Eine Anmeldung an der nächstgelegenen Schule der gewählten Ausbildungsrichtung ist im Hinblick auf die Schülerbeförderung immer zu empfehlen.

Bei der Anmeldung wird auf Wunsch ein Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs (sog. Erfassungsbogen) direkt von der Schule ausgegeben. Bitte leiten Sie das ausgefüllte Formular termingerecht an die Schule zurück. Die Fahrmarken bekommt Ihr Kind in der Regel in den ersten Tagen des neuen Schuljahres über die Schule.

Zur groben Übersicht und Verdeutlichung der nächstgelegenen Schule können die nachfolgenden Standortkarten der öffentlichen Realschulen in Nürnberg mit Darstellung der schülerbeförderungsrelevanten 3-Kilometer-Grenze herangezogen werden. Den Übersichtskarten liegt ein definiertes Schulwegenetz zugrunde.

Aus den Karten alleine begründet sich jedoch noch kein Anspruch auf Schülerbeförderung.
Eine detaillierte Prüfung des jeweiligen Anspruchs auf Kostenfreiheit des Schulweges findet ausschließlich durch die städtische Schulverwaltung statt.

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Schulwegenetzdistanzen „Realschulen mit gebundenen Ganztageszug“

Bei der Entscheidung zum Besuch einer Realschule mit einem gebundenen Ganztageszug besteht derzeit die Wahl zwischen der Adam-Kraft-Realschule und der Geschwister-Scholl-Realschule.

Um jede der auf der Karte abgebildeten Realschulen ist ein eigener 3-Kilometer-Bereich um den jeweiligen Standort dargestellt. Schüler mit Wohnadressen, welche außerhalb des 3-Kilometer-Bereichs der besuchten Realschule liegen, könnten einen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges erhalten, wenn nicht eine andere Realschule mit gebundenem Ganztageszug näher liegt.

Schulwegenetzdistanzen „Realschulen in Halbtagsform“

Über das Stadtgebiet Nürnberg sind insgesamt sechs Realschulen in Halbtagsform verteilt.

Um jede der auf der Karte abgebildeten Realschulen ist ein eigener 3-Kilometer-Bereich um den jeweiligen Standort dargestellt. Schüler mit Wohnadressen, welche außerhalb des 3-Kilometer-Bereichs der besuchten Realschule liegen, könnten einen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges erhalten, wenn nicht eine andere Realschule in Halbtagsform näher liegt.

Bei weiteren Fragen:

Bürgermeister Geschäftsbereich Schule

Planung, Controlling und Service

Theresienstr. 9

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 6983

Telefax: 0911 / 231 - 7959

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