Aus der 6. bzw. 7. Klasse (nicht M-Zug) mit Vermerk „geeignet für die Wirtschaftsschule“ im Übertrittszeugnis (in der Regel Notendurchschnitt 2,33 in D, E, M)
Sonst: Probeunterricht in D und M erforderlich (3 Tage).
Aus der 7. Klasse M-Zug mit Vorrückungserlaubnis für die 8. Klasse.
Aus der 6. bzw. 7. Klasse mit Vorrückungserlaubnis in die 7. Klasse. Sonst: mindestens die Note 4 in D, E, M im Jahreszeugnis.
In der Regel darf nicht in die Eingangsklasse aufgenommen werden, wer am 1. August das 15. Lebensjahr (vierstufige Wirtschaftsschule) überschritten hat.
Aus der 7. bzw. 8. Klasse (nicht M-Zug) mit Vermerk „geeignet für die Wirtschaftsschule“ im Übertrittszeugnis (in der Regel Notendurchschnitt 2,33 in D, E, M).
Sonst: Probeunterricht in D und M erforderlich (3 Tage)
Aus der 7. bzw. 8. Klasse M-Zug mit Vorrückungserlaubnis für die 8. Klasse
Aus der 7. bzw. 8. Klasse mit Vorrückungserlaubnis in die 8. Klasse. Sonst: mindestens die Note 4 in D, E, M im Jahreszeugnis.
In der Regel darf nicht in die Eingangsklasse aufgenommen werden, wer am 1. August das 16. Lebensjahr (dreistufige Wirtschaftsschule) überschritten hat.
Aus der 9. Klasse (nicht M-Zug) mit „Quali“ und mindestens Note 3 in Englisch.
Aus der 9. Klasse mit Vorrückungserlaubnis in die 10. Klasse. Sonst: mindestens die Note 4 in D und E im Jahreszeugnis. Werden mehr Schüler für die zweistufige Wirtschaftsschule angemeldet als aufgenommen werden können, so wird bei allen Schülern nach dem Notendurchschnitt in D,E,M ausgewählt. Keine Höchstaltersgrenze, aber Probezeit.