Zu den Aufgaben des Seniorenamtes gehört es auch, öffentliche Mittel in effektiver Weise so einzusetzen, dass ältere Menschen ein möglichst hohes Niveau an Lebensqualität erreichen und ihrem Bedarf entsprechende Unterstützung bei Problemen erhalten, die entweder durch das Alter bedingt sind oder verstärkt im Alter auftauchen.
Dabei ist das Seniorenamt jedoch nicht allein zuständig, sondern hat bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen seiner zugewiesenen Aufgabenbereiche. Zweck der im wesentlichen freiwilligen Förderleistungen des Seniorenamtes ist zum Beispiel:
Mit Beschluss des Sozialausschusses vom Oktober 2011 wurden im Rahmen der Neuorientierung der Altenhilfe auch neue Grundsätze für die finanzielle Förderung von Trägern der freien Wohlfahrtspflege festgelegt.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die aktuellen Förderrichtlinien und -grundsätze des Seniorenamtes.