Kommunaler Außendienst Stadt Nürnberg (ADN)

ADN Kommunaler Aussendienst

ADN Kommunaler Aussendienst

Seit Dezember 2018 ist der Kommunale Außendienst Stadt Nürnberg (ADN) auf den öffentlichen Straßen und Plätzen, in den Grünanlagen und auf Spielplätzen Nürnbergs unterwegs.

Der ADN hat ein breitgefächertes Aufgabenspektrum:
Um das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu erhöhen, versucht der ADN regelmäßige Präsenz zu zeigen. Er möchte die Bevölkerung aufklären und Informationen vermitteln, dass diese die Regeln einhalten.

Der ADN ermittelt für städtische Dienststellen und Eigenbetriebe und gilt als "Außenwahrnehmung" der Stadtverwaltung Nürnbergs. Bei gravierenden oder wiederholten Verstößen leitet der ADN im Rahmen seiner Befugnisse die Ahndung - zumeist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren - ein.

Im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wirkt der ADN der aggressiven Bettelei entgegen und nimmt sich der Obdachlosenthematik zusammen mit weiteren städtischen Dienststellen, Hilfsorganisationen sowie der Polizei an.

Die Erkenntnisse aus der Streifentätigkeit des ADN werden im Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit der Stadt Nürnberg besprochen und ausgewertet. Anschließend werden die Handlungsoptionen ausgelotet und die erforderlichen Vorgehensweisen festgelegt.
Weitere Einsatzschwerpunkte erfolgen im Austausch mit städtischen Dienststellen und der Polizei.


Die häufigsten Kontroll- und Einsatzschwerpunkte:


Öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Verkehr

  • Feststellen, Dokumentation und Veranlassen der Beseitigung von Werberädern und Werbeanhängern
  • Feststellen und Veranlassen der Beseitigung von "Schrottfahrrädern"
  • Unerlaubte Sondernutzungen; bestuhlte Außenbereiche ohne oder ohne ausreichende Erlaubnis
  • Unerlaubtes im öffentlichen Raum
  • Erlaubniskontrollen und Einhaltung der zeitlichen Bestimmungen hinsichtlich Straßenmusikern
  • Fahren, Radfahren in Verbotszonen und Missachten des Gebots der Rücksichtnahme
  • Befahren von Fußgängerzonen außerhalb der erlaubten Zeiten
  • allgemeine Kontrollen auf Einhaltung der Straßenreinigungsverordnung, z.B. auf Einhaltung der Winterdienstverpflichtungen

Sauberkeit, Abfall

  • Aufspüren von wilden Abfallablagerungen und Veranlassung der Beseitigung
  • Kontrolle und Überwachung von bekannten Brennpunktablagerungen und Containerstandplätzen
  • Vorgehen gegen Straßenverunreinigungen z. B. durch unerlaubtes Wegwerfen von Zigarettenkippen, Verpackungen etc.

Grünanlagen und Spielplätze

  • Kontrolle und Feststellung unerlaubten Alkoholkonsums in Grünanlagen insbes. auf Spielplätzen, Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Jugend
  • Feststellungen zu Scherben und Veranlassung der Beseitigung
  • Feststellungen zu Drogenutensilien; auch sofortige, fachgerechte Entsorgung bei Gefahr
  • Kontrolle des Grillgeschehens; Grillzonen und Verbotszonen für offenes Feuer
  • Feststellung von Lagern und unerlaubten Nächtigungen
  • Einhaltung von Fütterungsverboten
  • Kontrolle auf Einhaltung des Lärmschutzes; (z.B. unangemeldete Veranstaltungen; Spontanpartys mit Generatoren, Musikverstärkern etc.)
  • Vorgehen gegen die Zweckentfremdung der vorhandenen öffentlichen Papierkörbe in Grünanlagen, z. B. zur Entsorgung von Haus- und Gewerbeabfall

Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer

  • Überprüfung der Anleinpflicht
  • Nutzung bzw. Missachtung der eingerichteten Hundeauslaufzonen
  • Ordnungsgemäße Beseitigung von Hundekot
  • Kontrolle hinsichtlich der gemeindlichen Steuer: Hundesteuerpflicht; Tragen der befestigten Steuermarke
  • Mitführen von Hundekotbeuteln

Außenwahrnehmung der Stadtverwaltung – Mängelfeststellungen

Im öffentlichen Bereich werden festgestellte Mängel an die jeweils zuständigen städtischen oder staatlichen Dienststellen (z. B. Stolperstellen, Sturmschäden, Vandalismusschäden etc.) sowie an die zuständigen Polizeiinspektionen (z.B. bei strafrechtlicher Relevanz) gemeldet und weitergeleitet.


Einsatzschwerpunkte

Die Einsätze werden im Rahmen von thematischen, örtlichen und zeitlichen Schwerpunktsetzungen in erster Linie durch den Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit der Stadt Nürnberg vorgegeben.
Weitere Schwerpunktbildungen erfolgen auch im ständigen Austausch mit den städtischen Dienststellen und der Polizei.

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