Servicebetrieb Öffentlicher Raum

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Ärzte   

Ärztinnen und Ärzte, die zu dringenden Krankenbesuchen gerufen werden, können eine Parkerleichterung beantragen. Dies betrifft insbesondere praktische Ärzte, Allgemeinärzte, Ärzte für innere Krankheiten und Kinderkrankheiten.

Die Parkerleichterung gestattet - soweit in zumutbarer Nähe keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist - das Parken (maximal zwei Stunden)

  • im eingeschränkten Haltverbot und in Zonenhaltverboten an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebührenentrichtung
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb markierter Parkflächen
  • in Bereichen von geltenden Bewohnerparkregelungen

Der Parkausweis und die Ausnahmegenehmigung müssen hinter der Windschutzscheibe angebracht werden und von außen gut lesbar sein. Zudem ist eine Parkscheibe zu benutzen.

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Antragstellung

Das Antragsformular können Sie beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg erhalten oder auf dieser Seite herunterladen. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und leiten Sie ihn zur Bestätigung an den ärztlichen Kreisverband weiter.

Wenn alle benötigten Angaben vorliegen, werden die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis von der Stadt Nürnberg ausgestellt und Ihnen mit einer Kostenfestsetzung zugesandt. Die Genehmigung wird für die jeweils beantragte Dauer ausgestellt.

Externer Link

Antrag Sondergenehmigung Ärzte in unserem Formularangebot

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Gebühren

Für die Ausnahmegenehmigung Ärzte fallen die folgenden Gebühren an:

  • 1 Jahr 60 Euro
  • 2 Jahre 120 Euro
  • 3 Jahre 180 Euro
  • Kennzeichenänderung 15 Euro

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Straßen- und Verkehrsrecht

Bauhof 2

Zi. 106 / EG

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 14684

Telefax: 0911 / 231 - 76 64

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr, zusätzlich sind am Nachmittag Termine nach individueller Vereinbarung möglich.

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  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg