Ärztinnen und Ärzte, die zu dringenden Krankenbesuchen gerufen werden, können eine Parkerleichterung beantragen. Dies betrifft insbesondere praktische Ärzte, Allgemeinärzte, Ärzte für innere Krankheiten und Kinderkrankheiten.
Die Parkerleichterung gestattet - soweit in zumutbarer Nähe keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist - das Parken (maximal zwei Stunden)
Der Parkausweis und die Ausnahmegenehmigung müssen hinter der Windschutzscheibe angebracht werden und von außen gut lesbar sein. Zudem ist eine Parkscheibe zu benutzen.
Das Antragsformular können Sie beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg erhalten oder auf dieser Seite herunterladen. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und leiten Sie ihn zur Bestätigung an den ärztlichen Kreisverband weiter.
Wenn alle benötigten Angaben vorliegen, werden die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis von der Stadt Nürnberg ausgestellt und Ihnen mit einer Kostenfestsetzung zugesandt. Die Genehmigung wird für die jeweils beantragte Dauer ausgestellt.
Für die Ausnahmegenehmigung Ärzte fallen die folgenden Gebühren an: