Wenn ein berechtigtes Interesse besteht und falls die allgemeingültig angeordneten Verkehrsregelungen zu einer außergewöhnlichen Härte führen würden, kann von uns die Erlaubnis erteilt werden, Fußgängerzonen oder andere gesperrte Straßen zu befahren. Auch das Parken im Geltungsbereich von Haltverboten kann in diesen Fällen genehmigt werden.