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Fahrtwegbestimmung nach § 35 Abs. 3 GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn und Binnenschiffahrt)   

Gefahrguttransporte benötigen, wenn Sie die Autobahn verlassen, eine genaue Fahrtwegbestimmung ab der Autobahnanschlußstelle zum Entladeort, bzw. vom Beladeort zur Autobahnanschlußstelle.
Die Fahrtwegbestimmung ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk der Entladeort bzw. der Beladeort liegt.

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0911/231-4591 oder 0911/231-4581.

Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

Straßen- und Verkehrsrecht - Straßenaufsicht

Bauhof 2

Zi. 209 / 1. Stock

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 4581 oder - 4591

Telefax: 0911 / 231 - 3655

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr

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  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg