Zweck einer Planfeststellung ist es, alle durch ein Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen rechtswirksam zu regeln.
Die Planfeststellungsunterlagen werden für einen bestimmten Zeitraum öffentlich ausgelegt. Jeder, dessen Belange berührt sind, kann innerhalb einer festgelegten Frist Einwendungen gegen den Plan erheben. Im so genannten Erörterungstermin werden die Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit allen Beteiligten diskutiert. Das Anhörungsverfahren ist mit dem Ende des Erörterungstermins abgeschlossen.
Die Ergebnisse des Erörterungstermins, die Planfeststellungsunterlagen sowie die Stellungnahmen und Einwendungen werden der Planfeststellungsbehörde übergeben. Nach Abwägung aller Belange erlässt die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird für einen bestimmten Zeitraum öffentlich ausgelegt und kann von jedermann eingesehen werden
Zur Zeit sind keine großen Baumaßnahmen publiziert.
Bekanntmachung für die öffentliche Planauflage zur Planfeststellung Neubau eines öffentlichen Ladehofes und einer Logistikhalle auf dem Gelände des ehemaligen Ausbesserungswerkes Nürnberg.
Nähere Informationen stehen zum Download im pdf-Format zur Verfügung.