Grünanlagen sind in einer Großstadt ein hohes Gut. Mit entsprechend hohem Stellenwert plant, baut und pflegt SÖR die Grünanlagen im Stadtgebiet.
Die Planung einer Grünanlage ist dabei ein Prozess, der in regelmäßigen Abständen immer wieder von vorne beginnt: Anders als eine Straße lebt eine Grünanlage, sie wächst und verändert sich. Auch die Nutzungswünsche und das Nutzungsverhalten unterliegen einem stetigen Wandel. Diese beiden Faktoren führen zu einem stetigen Neu- und Umplanen der Grünanlagen samt aller zugehörigen Einrichtungen wie Spielplätzen, Bänken und vieles mehr.
Die Grünanlagen dürfen und sollen natürlich von allen Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Gästen genutzt werden. Damit die Nutzung möglichst entspannt möglich ist, gilt es bestimmte Regeln zu beachten. Diese Regeln sind in der Grünanlagensatzung niedergelegt.
Hunde müssen generell an der Leine geführt werden und sind allgemein so zu führen, dass niemand gefährdet oder belästigt werden kann. Hundehaufen sind vom Halter zu beseitigen. Verboten sind Hunde auf Spielplätzen.
Grillen ist nur an hierfür vorgesehenen und ausgeschilderten Plätzen zwischen 9 und 21 Uhr erlaubt.
Alkohol darf nur auf hierfür vorgesehenen Freischankflächen und auf den Grillplätzen (zwischen 9 und 21 Uhr) getrunken werden.
Spielplätze dürfen nur von Personen bis 18 Jahren benutzt werden bzw. von Kindern bis zu einem ausdrücklich vorgegebenen Höchstalter. Vor 8 Uhr und nach 21 Uhr sind Spielplätze immer geschlossen. Je nach Jahreszeit kann auch schon früher Spielende sein.
Es sollte sich von selbst verstehen: Müll gehört in die Papierkörbe, nicht in die Anlage. Hundehaufen sind kein Dünger, sondern ein Ärgernis für die Benutzer der Anlagen. Halten Sie die Anlagen bitte sauber!