Für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben kann eine Park-Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Die Ausnahmegenehmigung gestattet das Parken
Für jeden Einsatz ist ein Arbeitsstättennachweis auszufüllen und mit dem Parkausweis im Fahrzeug auszulegen.
Das Antragsformular können Sie beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum erhalten oder auf dieser Seite herunterladen. Die Genehmigung wird für jeweils ein Jahr erteilt.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen oder zuzusenden
Wenn Ihre Firma bereits einen Parkausweis besitzt und Sie neue Arbeitsstättennachweise benötigen, können Sie weitere Blöcke beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum beantragen
Für eine Sonderparkgenehmigung "Handwerker" entstehen pro Fahrzeug und Jahr Gebühren in Höhe von 80€.
Es besteht die Möglichkeit eine Sonderparkgenehmigung ausstellen zu lassen, die sich auf zwei bzw. drei Fahrzeuge erstreckt; hierfür entstehen Kosten in Höhe von 110€ bzw. 140€ pro Jahr.
Pro Block "Arbeitsstättennachweis" fallen Gebühren in Höhe von 15€ an.