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Nachtfahrgenehmigung   

Im Burgviertel gilt täglich von 22 bis 5 Uhr ein Nachtfahrverbot. Das Befahren der Straßen ist nur Berechtigten mit entsprechender Ausnahmegenehmigung gestattet.

Es gibt zwei Zonen:

A) Nachtfahrverbotszone für Kraftfahrzeuge aller Art

Agnesgasse, Albrecht-Dürer-Platz, Albrecht-Dürer-Straße, Am Ölberg 7,9 und 11, Bergstraße, Füll, Halbwachsengässchen, Obere Krämersgasse, Untere Krämersgasse, Lammsgasse, Neutormauer, Obere Schmiedgasse und Untere Schmiedgasse

B) Nachtfahrverbotszone für Krafträder

Alle Straßen im Burgviertel innerhalb des Rings Maxplatz - Augustinerstraße - Rathausplatz - Theresienstraße - Tetzelgasse - Vestnertormauer - Neutormauer

Eine Ausnahmegenehmigung beantragen können:

  • alle Bewohner mit Erst- oder Zweitwohnsitz in den oben genannten Straßen
  • Gewerbetreibende; jedoch nur Geschäftsführer oder Inhaber
  • Mieter von Stellplätzen oder Garagen in den oben genannten Straßen
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Antragstellung

Die Nachtfahrgenehmigung ist gebührenfrei und gilt jeweils für ein Jahr. Das Antragsformular ist erhältlich beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum. Anträge müssen persönlich unter Vorlage von Personalausweis und Kraftfahrzeugschein eingereicht werden. Ist Nürnberg Zweitwohnsitz, ist außerdem eine Meldebescheinigung vorzulegen.

Gewerbetreibende benötigen zusätzlich den Gewerbeschein, Mitarbeiter von Gewerbetreibenden benötigen eine Bestätigung des Arbeitgebers, aus der hervor geht, dass ein entsprechender Stellplatz oder eine Garage vorhanden sind.

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Straßen- und Verkehrsrecht

Bauhof 2

Zi. 103 und 110 / EG

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 81 54 oder - 41 77

Telefax: 0911 / 231 - 76 64

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Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr, zusätzlich sind am Nachmittag Termine nach individueller Vereinbarung möglich.

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  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg