Im Burgviertel gilt täglich von 22 bis 5 Uhr ein Nachtfahrverbot. Das Befahren der Straßen ist nur Berechtigten mit entsprechender Ausnahmegenehmigung gestattet.
Es gibt zwei Zonen:
Agnesgasse, Albrecht-Dürer-Platz, Albrecht-Dürer-Straße, Am Ölberg 7,9 und 11, Bergstraße, Füll, Halbwachsengässchen, Obere Krämersgasse, Untere Krämersgasse, Lammsgasse, Neutormauer, Obere Schmiedgasse und Untere Schmiedgasse
Alle Straßen im Burgviertel innerhalb des Rings Maxplatz - Augustinerstraße - Rathausplatz - Theresienstraße - Tetzelgasse - Vestnertormauer - Neutormauer
Die Nachtfahrgenehmigung ist gebührenfrei und gilt jeweils für ein Jahr. Das Antragsformular ist erhältlich beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum. Anträge müssen persönlich unter Vorlage von Personalausweis und Kraftfahrzeugschein eingereicht werden. Ist Nürnberg Zweitwohnsitz, ist außerdem eine Meldebescheinigung vorzulegen.
Gewerbetreibende benötigen zusätzlich den Gewerbeschein, Mitarbeiter von Gewerbetreibenden benötigen eine Bestätigung des Arbeitgebers, aus der hervor geht, dass ein entsprechender Stellplatz oder eine Garage vorhanden sind.