Servicebetrieb Öffentlicher Raum

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Persönliche Parkplätze   

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können die Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes in der Nähe der Wohnung und/oder der Arbeitsstätte beantragen. Sie müssen jedoch im Besitz einer EU-Parkerleichterung sein.

Folgende Voraussetzung müssen erfüllt sein:

  • Der schwerbehinderte Mensch ist zwingend darauf angewiesen, sein Fahrzeug in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte zu parken. Bei Parkplätzen in der Nähe der Wohnung muss das Fahrzeug auf den oder die Behinderte selbst oder auf einen Haushaltsangehörigen zugelassen sein.
  • Dem oder der Behinderten stehen kein privater Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung bzw. diese können nicht mit zumutbaren Mitteln geschaffen oder gemietet werden.
  • Der Parkplatz kann an einer Stelle errichtet werden, an der er den Verkehr nicht gefährdet oder behindert.

Zwischen der Antragstellung und der Einrichtung des Parkplatzes liegen etwa sechs bis acht Wochen. Witterungsbedingt kann es vorkommen, dass zunächst nur das Schild aufgestellt wird und die Markierung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

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Antragstellung

Den Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes können Sie beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum erhalten oder auf dieser Seite herunterladen. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden. Bitte fügen Sie dem Antrag eine Skizze mit dem gewünschten Standort des Parkplatzes bei.

Wenn der vollständig ausgefüllte Antrag beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum vorliegt, findet eine Ortsbesichtigung statt. Dann benachrichtigt der Servicebetrieb Öffentlicher Raum die Antragstellerin bzw. den Antragsteller, ob der Parkplatz in der gewünschten Form eingerichtet werden kann.

Gebühr

Für jede Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes wird bei Antragstellung eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 250 Euro durch den Servicebetrieb Öffentlicher Raum in Rechnung gestellt; dies gilt auch für die Verlegung des Behindertenparkplatzes bei einem Umzug innerhalb Nürnbergs. Eine Kostenbefreiung ist nur in analoger Anwendung der Sozialhilferichtlinien und unter Vorlage entsprechender Nachweise möglich.

Die Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes können Sie beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum beantragen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich, der Antrag kann aber natürlich direkt beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum eingereicht werden.

Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

Straßen- und Verkehrsrecht

Bauhof 2

Zi. 103 / EG

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 81 54 oder -41 77

Telefax: 0911 / 231 - 76 64

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr, zusätzlich sind am Nachmittag Termine nach individueller Vereinbarung möglich.

 

Ein Behindertenparkplatz unmittelbar vor dem Gebäude sowie ein rollstuhlgerechter Eingang sind vorhanden.

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  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg