Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können die Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes in der Nähe der Wohnung und/oder der Arbeitsstätte beantragen. Sie müssen jedoch im Besitz einer EU-Parkerleichterung sein.
Folgende Voraussetzung müssen erfüllt sein:
Zwischen der Antragstellung und der Einrichtung des Parkplatzes liegen etwa sechs bis acht Wochen. Witterungsbedingt kann es vorkommen, dass zunächst nur das Schild aufgestellt wird und die Markierung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Den Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes können Sie beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum erhalten oder auf dieser Seite herunterladen. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden. Bitte fügen Sie dem Antrag eine Skizze mit dem gewünschten Standort des Parkplatzes bei.
Wenn der vollständig ausgefüllte Antrag beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum vorliegt, findet eine Ortsbesichtigung statt. Dann benachrichtigt der Servicebetrieb Öffentlicher Raum die Antragstellerin bzw. den Antragsteller, ob der Parkplatz in der gewünschten Form eingerichtet werden kann.
Für jede Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes wird bei Antragstellung eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 250 Euro durch den Servicebetrieb Öffentlicher Raum in Rechnung gestellt; dies gilt auch für die Verlegung des Behindertenparkplatzes bei einem Umzug innerhalb Nürnbergs. Eine Kostenbefreiung ist nur in analoger Anwendung der Sozialhilferichtlinien und unter Vorlage entsprechender Nachweise möglich.
Die Einrichtung eines personenbezogenen Parkplatzes können Sie beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum beantragen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich, der Antrag kann aber natürlich direkt beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum eingereicht werden.