Zusätzlich zu den Parkausweisen für Bayern und die EU gibt es seit August 2009 deutschlandweit gültige Parkausweise für weitere Personengruppen. Dieser Ausweis berechtigt allerdings nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
Soweit in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht können Besitzer des Ausweises in folgenden Bereichen parken:
Soweit nichts anderes angegeben ist, beträgt die Höchstparkdauer 24 Stunden.
Der Antrag zur Erteilung für den Parkausweis kann beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht gestellt werden. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder einer bevollmächtigten Person (bitte schriftliche Vollmacht nicht vergessen) ist notwendig.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, werden die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis in der Regel sofort vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum ausgestellt und können mitgenommen werden.