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Parkausweis für besondere Gruppen   

Zusätzlich zu den Parkausweisen für Bayern und die EU gibt es seit August 2009 deutschlandweit gültige Parkausweise für weitere Personengruppen. Dieser Ausweis berechtigt allerdings nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen.

Diese Ausweise können beantragt werden von:

  • Schwerbehinderten mit Gehbehinderung, die eine ständige Begleitperson benötigen, und außerdem einen Grad der Behinderung von mindestens 80% allein aufgrund von Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen aufweisen.
  • Schwerbehinderten mit Gehbehinderung, die eine ständige Begleitperson benötigen, und einen Grad der Behinderung von mindestens 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig eine Grad der Behinderung mindestens 50 % aufgrund von Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane aufweisen.
  • Schwerbehinderten, die einen Grad der Behinderung von mindestens 60 % aufgrund der Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa aufweisen.
  • Schwerbehinderten, die einen Grad der Behinderung von mindestens 70 % aufgrund künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung aufweisen.

Soweit in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht können Besitzer des Ausweises in folgenden Bereichen parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot oder auf Bewohnerparkplätzen bis zu drei Stunden
  • im Bereich eines Zonenhaltverbots mit Überschreitung der zugelassenen Parkdauer
  • auf Kurzzeitparkplätzen (Parkscheibenregelung) über die zugelassene Höchstparkdauer hinaus
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be-und Entladen freigegeben ist, während der Lieferzeit
  • an Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, soweit der Durchgangsverkehr nicht behindert wird

Soweit nichts anderes angegeben ist, beträgt die Höchstparkdauer 24 Stunden.

Hinweis

Dieser Ausweis berechtigt allerdings nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen.

Antragstellung

Der Antrag zur Erteilung für den Parkausweis kann beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht gestellt werden. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder einer bevollmächtigten Person (bitte schriftliche Vollmacht nicht vergessen) ist notwendig.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Schwerbehindertenausweis des Zentrums Bayern Familien und Soziales
  • Bescheid des Zentrums Bayern Familie und Soziales
  • Personalausweis

Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, werden die Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis in der Regel sofort vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum ausgestellt und können mitgenommen werden.

Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

Straßen- und Verkehrsrecht

Bauhof 2

Zi. 103 / EG

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 81 54

Telefax: 0911 / 231 - 76 64

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr, zusätzlich sind am Nachmittag Termine nach individueller Vereinbarung möglich.

 

Ein Behindertenparkplatz unmittelbar vor dem Gebäude sowie ein rollstuhlgerechter Eingang sind vorhanden.

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  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg