Servicebetrieb Öffentlicher Raum

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Großraum- und Schwertransporte   

Gemäß § 29 Absatz 3 und § 46 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung benötigen
Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung, falls Ladung, Abmessungen, Achslast oder
Gesamtgewicht die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten.

Hinweis zum Antrag Haltverbote

Bei überbreiten Transporten kann die Einrichtung einer Haltverbotszone in Teilbereichen der Strecke für den bzw. die Tage des Transports notwendig sein. Die Prüfung für eine Notwendigkeit liegt beim Transporteur. Die Fristen sind unbedingt einzuhalten.

Antragstellung

Anträge müssen schriftlich oder per Fax eingehen; Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.

Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

Straßen- und Verkehrsrecht - Straßenaufsicht

Bauhof 2

Zi. 209 / 1. Stock

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 4581 oder - 4591

Telefax: 0911 / 231 - 3655

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr

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  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg