Servicebetrieb Öffentlicher Raum

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Antragstellung und Gebühren   

Bei der Antragstellung auf verkehrsrechtliche Anordnung und Sondernutzung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • vollständig ausgefülltes und vom Bauherrn und der ausführenden Firma unterschriebenes Antragsformular.
  • Lageplan
    Für die Antragsbearbeitung benötigen die Fachdienststellen einen Lageplan, der in einem für die Darstellung und Abgrenzung der Maßnahme geeigneten Maßstab auf Basis der amtlichen Stadtgrundkarte erstellt ist ( im Maßstab 1:1000, 1:500, 1:250 bzw. 1:100, zu beziehen z.B. über das Dienstleistungszentrum BAU).
    Übersichtslageplan
    Ist aufgrund der besonderen topographischen Verhältnisse keine eindeutige Lagebestimmung der geplanten Arbeitsstelle möglich (z.B. kleine Aufgrabung im Bereich eines Feldweges) ist ein zusätzlicher Übersichtsplan erforderlich (auch Luftbilder sind möglich).
  • Einzutragende Flächen
    In diese Pläne sind alle benötigten Flächen mit ihren Umrissen einzuzeichnen (nicht mit Textmarker). Flächenanteile die gefräst bzw. aufgegraben werden sind zusätzlich hervorzuheben.
  • Halteverbotsbereiche
    Für die Maßnahme benötigte Halteverbotsbereiche sind mit deren Beginn und Ende zu kennzeichnen.
  • Personenbezogene Behinderten- bzw. Anwohnerparkplätze
    Befinden sich im Baufeld ausgewiesene personenbezogene Behinderten- bzw. Anwohnerparkplätze (Zusatzzeichen führt den Aufdruck „mit Parkausweis Nr. ...“) ist dieses im Antragslageplan mit Angabe der entsprechenden Nummern zu vermerken.
  • Legende und Schraffuren
    Mit entsprechender Legende kann auch die Verwendung von
    unterschiedlichen Schraffuren bzw. Farben sinnvoll sein.
  • Zusätzliche Informationen
    Hilfreiche Informationen, die über die erforderlichen Mindestdaten der Antragsformulare hinaus gehen, können jederzeit im Antragslageplan vermerkt werden.
  • Ist der im Antrag benannte Ausführende ein Bauunternehmer, so hat er neben den Antragsunterlagen zusätzlich Verkehrsregelungspläne vorzulegen.

Die vollständig ausgefüllten Erstanträge müssen mit Lageplan und Original-Unterschriften beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg persönlich abgegeben oder per Post zugesandt werden. Eine Beantragung per Fax oder e-Mail ist leider nicht möglich.
Verlängerungen können mit dem entsprechenden Formular auch per Fax beantragt werden.

Alle Bescheide, die zur Abholung bereit liegen, können über nachfolgenden Link nach Straßennamen sortiert abgefragt werden:

Gebühren

Für die Genehmigung werden sowohl Gebühren für die Inanspruchnahme der Sondernutzung als auch Gebühren für die verkehrsrechtliche Anordnung erhoben.

Servicebetrieb Öffentlicher Raum

Straßen- und Verkehrsrecht - Straßenaufsicht

Bauhof 2

Zimmer 104 / EG

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 45 14

Telefax: 0911 / 231 - 14419

 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr

Dienstleitungszentrum BAU

Lorenzer Straße 30

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 3000, 3001, 3002

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  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg