Servicebetrieb Öffentlicher Raum

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Soziale Dienste   

Für Fahrzeuge von Sozialen Diensten kann eine Park-Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Die Ausnahmegenehmigung gestattet das Parken

  • im eingeschränkten Haltverbot
  • in Bereichen mit Bewohnerparkregelung
  • bei Parkscheibenpflicht über die zulässige Höchstparkdauer hinaus
  • in Bereichen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten über die Höchstparkdauer hinaus, jedoch mit Gebührenentrichtung ab der dritten Stunde
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb markierter Parkplätze
  • in Fußgängerzonen während der ausgeschilderten Lieferzeiten

Der Parkausweis sollte hinter der Windschutzscheibe angebracht werden und von außen gut lesbar sein.

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Antragstellung

Das Antragsformular können Sie beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum erhalten oder auf dieser Seite herunterladen. Die Genehmigung wird für jeweils ein Jahr erteilt.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen oder zuzusenden:

  • ausgefüllter Antrag
  • Kfz-Scheine der Fahrzeuge
  • Kopie der Gewerbeanmeldung und der Anerkennung der Kranken- oder der Pflegekasse
Externer Link

Antrag Sondergenehmigung soziale Dienste in unserem Formularangebot

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Gebühren

Für die Ausnahmegenehmigung „Soziale Dienste“ fallen die folgenden Gebühren an:

  • Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug 80 Euro pro Jahr.
  • Ausnahmegenehmigung für zwei Fahrzeuge 110 Euro pro Jahr.

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Straßen- und Verkehrsrecht

Bauhof 2

Zi. 106 / EG

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 14614

Telefax: 0911 / 231 - 76 64

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr, zusätzlich sind am Nachmittag Termine nach individueller Vereinbarung möglich.

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  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg