Für Fahrzeuge von Sozialen Diensten kann eine Park-Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Die Ausnahmegenehmigung gestattet das Parken
Der Parkausweis sollte hinter der Windschutzscheibe angebracht werden und von außen gut lesbar sein.
Das Antragsformular können Sie beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum erhalten oder auf dieser Seite herunterladen. Die Genehmigung wird für jeweils ein Jahr erteilt.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen oder zuzusenden:
Für die Ausnahmegenehmigung „Soziale Dienste“ fallen die folgenden Gebühren an: