Planauflage des Beschlusses für das Planfeststellungsverfahrens zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld

Öffentliche Bekanntmachung der Planfeststellung für das Vorhaben

VDE 8.1 Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld
Abschnitt Nürnberg Rangierbahnhof - Eltersdorf
Planfeststellungsabschnitt 13
Güterzugstrecke Abzweig Kleinreuth - Eltersdorf,
Bahn-km 4,500 bis 13,526,
Umbau der Strecke 5950 Nürnberg Rbf - Fürth Gbf
sowie Neubau der Strecke 5955 Abzweig Nürnberg Kleinreuth - Eltersdorf“
in Nürnberg und Fürth

Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Nürnberg, Eilgutstraße 2, 90443 Nürnberg (Planfeststellungsbehörde) vom 16.02.2024, Az. 651ppa/004-2020#001 ist der Plan für das vorgenannte Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) festgestellt worden.

Vorhabenträgerin ist die DB InfraGO AG.

Der Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar.

Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Zeichnungen und Erklärungen liegt ab 17.04.2024 bis einschließlich 30.04.2024 in folgenden Städten und Gemeinden zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

Stadt Fürth

im Eingangsbereich des Technischen Rathauses, Ebene 0 (Erdgeschoß), Durchgang zum Hinterhof, Hirschenstraße 2, 90762 Fürth während der allgemeinen Dienstzeiten, Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

Stadt Nürnberg

Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Sulzbacher Straße 2- 6, 90489 Nürnberg, Zimmer 103, 1.OG während der Dienststunden am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und am Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.

Stadt Hilpoltstein

Marktstraße 1, 91161 Hilpoltstein, EG Zimmer 001 während der üblichen Geschäftszeiten. Montag von 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00, Dienstag und Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag vom 8:30 Uhr bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Markt Thalmässing

Stettener Straße 26, 91177 Thalmässing während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr.

Er kann des Weiteren auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes eingesehen werden:


Der verfügende Teil des Beschlusses lautet:

Der Plan für das Vorhaben „VDE 8.1 Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld, Abschnitt Nürnberg Rangierbahnhof - Eltersdorf, Planfeststellungsabschnitt 13, Güterzugstrecke Abzweig Kleinreuth - Eltersdorf, Bahn-km 4,500 bis 13,526, Umbau der Strecke 5950 Nürnberg Rbf - Fürth Gbf sowie Neubau der Strecke 5955 Nürnberg Rbf - Fürth Gbf" in Nürnberg und Fürth, wird mit den in diesem Beschluss aufgeführten Ergänzungen, Änderungen und Nebenbestimmungen festgestellt."


Der Vorhabenträgerin werden gemäß § 8 Abs. 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) die wasserrechtlichen Erlaubnisse und Bewilligungen für die Benutzung von Gewässern nach § 9 Abs. 1 Nrn. 4 und 5 WHG und § 9 Abs. 2 Nr. 1 WHG erteilt.

Auch werden Straßen und Wege in ihrem Trassenverlauf geändert. Die geänderten Straßenteile gelten mit der Verkehrsübergabe nach Artikel 6 Abs. 8 des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG) als gewidmet bzw. nach Art. 7 Abs. 6, sofern die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

Zudem werden Straßen und Wege gemäß Art. 8 Abs. 6 BayStrWG in ihrem alten Wegeverlauf eingezogen und zurückgebaut. Die Einziehung wird mit der Sperrung wirksam.


Gegenstand des Vorhabens ist im Wesentlichen:

Das Vorhaben „VDE 8.1 Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld, Abschnitt Nürnberg Rangierbahnhof - Eltersdorf, Planfeststellungsabschnitt 13, Güterzugstrecke Abzweig Kleinreuth - Eltersdorf, Bahn-km 4,500 bis 13,526, Umbau der Strecke 5950 Nürnberg Rbf - Fürth Gbf sowie Neubau der Strecke 5955 Abzweig Nürnberg Kleinreuth - Eltersdorf“ (ursprünglich „Planfeststellungsabschnitt 1.3 Güterzugstrecke“)“ in Nürnberg und Fürth ist Teil der Ausbau-/Neubaustrecke „VDE 8.1 Nürnberg – Ebensfeld – Erfurt“, welche den viergleisigen Ausbau der Strecken 5900 Nürnberg – Bamberg und 5100 Bamberg – Hof bis Ebensfeld sowie den Neubau einer zweigleisigen Güterzugstrecke in der Relation Nürnberg Rangierbahnhof – Eltersdorf zur Umfahrung des Knotenbahnhofs Fürth vorsieht.

Gegenstand des Planfeststellungsabschnitts 13 ist die Strecke von der Abzweigstelle Kleinreuth, die sich in etwa auf Höhe des Anwesens Uffenheimer Straße 53 in Nürnberg befindet, bis kurz vor dem Ende des Tunnels nördlich des Bucher Landgrabens in Fürth. Der im Zuge der neuen Güterzugstrecke vorgesehene Güterzugtunnel ist rund 7.500 m lang, hiervon liegen 7.326 m im gegenständlichen Planfeststellungsabschnitt, der Rest des Tunnels kommt im nördlich angrenzenden Planfeststellungsabschnitt 16 zu liegen.
Zwischen dem Beginn des Planfeststellungsabschnitts und dem südlichen Tunnelportal wird die bestehende Bahnstrecke um zwei Gleise erweitert. Die Abzweigweichen Kleinreuth werden in diesem Bereich um ca. 880 m in Richtung Nürnberg Rbf und der Planfeststellungsgrenze hin zu km G 4,500 verschoben.

Der südliche Tunneltrog, der dem Portal vorgelagert ist, beginnt ca. 350 m südlich der „Johann-Pachelbel-Realschule“ in Nürnberg. Das südliche Tunnelportal befindet sich auf Höhe der Sportanlagen der „SG Viktoria Nürnberg-Fürth 1883“.

Der Tunnel, welcher mittels Schildvortrieb mit dem Einbau von Stahlbetontübbingen (Innendurchmesser von ca. 12 m) geplant ist, verläuft anschließend zuerst östlich entlang der Strecke 5950. In etwa auf Höhe der Dagobertstraße in Nürnberg verlässt die neue Güterzugstrecke die Parallellage zur bestehenden Strecke. Der Güterzugtunnel verläuft sodann in etwa weiter in nördliche Richtung und unterquert u. a. den Frankenschnellweg sowie die Fürther Straße in Nürnberg, passiert das städtische Klärwerk und schwenkt anschließend in die Trasse der A 73 ein; der Tunnel verläuft im Anschluss unterhalb der Richtungsfahrbahn Bamberg der A 73. In etwa auf Höhe von Fürth-Kronach verlässt der Tunnel die Trasse der Autobahn und kommt fortan bis zum Ende des Planfeststellungsabschnitts östlich der A 73 zu liegen. Am Ende des Planfeststellungsabschnitts verläuft die Güterzugstrecke noch im Tunnel. Der nördliche Rampentrog befindet sich erst im angrenzenden Planfeststellungsabschnitt 16.

Für den Güterzugtunnel sind insgesamt sieben Notausgänge bzw. -zugänge samt Rettungsplätzen geplant. Diese befinden sich östlich des südlichen Rampentrogs zur Rothenburger Straße in Nürnberg hin (oberirdischer Zugang), südlich der Leyher Straße in Nürnberg (NA I), zwischen der Bahnstrecke Nürnberg - Bamberg und dem Tunnel auf Höhe der Kreuzung Konradstraße/Ferdinandstraße in Nürnberg (NA II), innerhalb der Schleifenrampe der Anschlussstelle Nürnberg/Fürth der A 73 (NA III), direkt an die Wilhelm-Raabe-Straße westlich der A 73 anschließend (NA IV), unmittelbar südlich der Poppenreuther Straße in Fürth östlich der A 73 (NA V), westlich der A 73 in etwa auf Höhe des nördlichen Endes der Flurstraße in Fürth (NA VI) sowie westlich der A 73 etwa auf Höhe des Anwesens Kronacher Straße 129 in Fürth (NA VII).

Die am Beginn des Planfeststellungsabschnitts entlang der Bahnstrecke verlaufende Uffenheimer Straße muss bedingt durch die dortige Erweiterung der vorhandenen Bahnstrecke nach Westen verschoben werden. Außerdem ist auch die abschnittsweise Verlegung eines landwirtschaftlichen Weges östlich der Bahnstrecke, sowie südlich der genannten Realschule vorgesehen. Im Bereich der Kreuzung „Wallensteinstraße“ müssen Stützwände neu gebaut werden. Die Eisenbahnüberführung „Zuckermandelweg“ wird für eine Rad- und Fußwegkreuzung erneuert. Im oberirdischen Bereich werden Schallschutzwände neu errichtet.

Nördlich der Straße „Am Reichgraben“ in Fürth wird östlich der A 73 ein an die Straße angebundener Weg als Rettungszufahrt ausgebaut. Während der Bauzeit wird er als Transportstraße genutzt, woraus sich ein nochmals weiterreichender Ausbau des Weges für die Dauer der Bauarbeiten ergibt.

Die zentrale Baustelleneinrichtungsfläche ist nördlich und südlich der Straße „Am Reichgraben“ in Fürth zur Ver- und Entsorgung des Tunnelschildvortriebes vorgesehen. Im südlichen Abschnitt ist die Baustelleneinrichtung zwischen Großmarkt Nürnberg und Zuckermandelweg am Rand von Gaismannshof in Nürnberg geplant.

Neben landschaftspflegerischen Maßnahmen im unmittelbaren Umfeld der vorhandenen Bahnstrecke bzw. der neuen Güterzugstrecke beinhaltet die Planung auch außerhalb des vom Vorhaben betroffenen Gebiets liegende Maßnahmen (Waldaufforstung) an der Grenze der Gemeindegebiete von Hilpoltstein (Gemarkung Jahrsdorf) und Thalmässing (Gemarkung Pyras). Für die Dauer der Bauzeit ist außerdem die Schaffung eines zeitweiligen Ersatzhabitats für Feldvögel westlich der A 73 nördlich des Bucher Landgrabens vorgesehen.

Der Tunnelbau erfolgt auf weiten Strecken im Grundwasserbereich. In offener Bauweise werden die Anfangs- und Endbereiche des Tunnels, die Rampentröge sowie die Notausgänge errichtet. Hierfür wird in der Bauphase zeitweilig jeweils eine Absenkung des Grundwasserspiegels notwendig. Zum Ausgleich von Retentionsraumverlusten infolge des Baus der Güterzugstrecke im Umfeld des Bucher Landgrabens ist ein Geländeabtrag auf Flächen in unmittelbarer Nähe des Landgrabens nördlich der Straße „Am Reichgraben“ östlich der A 73 in Fürth vorgesehen. Der Bucher Landgraben muss nach der Planung außerdem für die Dauer der Bauarbeiten östlich der A 73 auf einer Länge von ca. 60 m verlegt werden.

Zudem sieht die Planung die Errichtung einer neuen Abstellanlage inkl. Lagerplatz und PKW-Stellplätze bei ca. km G 6,6 sowie den Verzicht des ursprünglich geplanten Lokabstellgleises 205 am Bf Großmarkt vor. Die neue Abstellanlage in Form einer Abstellharfe dient als Ersatz für den Rückbau des Ausziehgleises 211 und des Bereitstellungs- und Waagegleises 201 des ehemaligen Privatgleisanschlusses Großmarkt, welche seit Auflassung des Privatgleisanschlusses als Abstellgleise genutzt werden.


Die Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen Einwender sowie die von Behörden und Stellen geäußerten Forderungen, Hinweise und Anträge werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie sich nicht auf andere Weise erledigt haben.


Mit dem Vorhaben sind folgende Auswirkungen verbunden:

Vorübergehende und dauerhafte Grundstücksinanspruchnahmen, Eingriffe in Natur und Landschaft durch den Ausbau der Strecke auf vier Gleise sowie den unterirdischen Tunnelneubau, durch den Bau von Lärmschutzwänden und durch landschaftspflegerische Maßnahmen.


Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen (Auflagen) zum Schutz der Umwelt, der Allgemeinheit und zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer. Die Nebenbestimmungen betreffen die Unterrichtungspflichten, Abweichungen vom Regelwerk, Wasserwirtschaft und Gewässerschutz, Beweissicherung, Immissionsschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Abfallwirtschaft, Altlasten und Bodenschutz, Land- und Forstwirtschaft, Ver- und Entsorgungsleitungen, Straßen, Wege und Zufahrten, Inanspruchnahme von Grundeigentum und sonstigen Rechten Dritter, Denkmalschutz sowie Sonstiges.


Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet:

Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim

Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig

erhoben werden.

Der Kläger hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss hat kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses beim

Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig

gestellt und begründet werden.

Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der durch den Planfeststellungsbeschluss Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO innerhalb einer Frist von einem Monat stellen und begründen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tatsachen Kenntnis erlangt.

Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Planfeststellungsbehörde angefordert werden.


Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und Einwendern, denen der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell zugestellt worden ist, als zugestellt.

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/aktuell_89725.html>