Bürgergespräche und Anliegerinformationen

Ausbauplan

Der Stadtrat hat am 15.07.1997 den Beschluss gefasst, Maßnahmen, für die Erschließungsbeiträge nach Art. 5a des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den Bestimmungen des Baugesetzbuches erhoben werden müssen, den Anwohnern bekannt zu geben, wenn die betroffene Straße bereits vor dem 30.06.1961 als öffentlicher Verkehrsweg gedient hat. In einem Bürgergespräch wird die Straßenplanung vorgestellt und die Baumaßnahme erläutert.

Die Einladung der beitragspflichtigen Anlieger (Haus- und Grundstückseigentümer) erfolgt schriftlich. Darüber hinaus werden alle betroffenen Anwohner mit einem Informationsblatt eingeladen.

Bei wesentlichen Baumaßnahmen ohne strukturelle Änderungen an der Verkehrsfläche oder in Einzelfällen erfolgt die Information der Anlieger im schriftlichen Verfahren (Anliegerinformation).

Aktuelle Bürgergespräche und Anliegerinformationen

Zurzeit gibt es keine aktuellen Bürgergespräche.


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