Antrag auf Wohngeld und erforderliche Unterlagen

Antragsformulare Wohngeld - online oder zum Ausdrucken

In Zeiten der Digitalisierung geht manches ohne Papier, wofür früher noch umfangreiche Formulare auszufüllen waren. Auch Ihren Antrag auf Wohngeld können Sie inzwischen online bei der Stadt Nürnberg einreichen.

Verschiedenen Möglichkeiten einen Wohngeldantrag zu stellen

Ihr Online-Antrag wird über eine gesicherte Verbindung an die Wohngeldbehörde der Stadt Nürnberg übermittelt. Hierfür gehen Sie bitte auf untenstehenden Link. Eine Unterzeichnung des Antrages ist in diesem Fall nicht nötig.

Diese Möglichkeit besteht für

• Erstanträge
• Weiterleistungsanträge
• Änderungsanträge

Wer Papiervordrucke bevorzugt, kann selbstverständlich auch weiterhin auf herkömmliche Weise über die amtlichen Formulare Wohngeld beantragen. Diese können Sie herunterladen und dann ausgefüllt und unterschrieben der Wohngeldbehörde der Stadt Nürnberg zukommen lassen.

Die Antragsformulare sind auch beim Bereich Wohngeld und Wohnungsvermittlung des Sozialamtes in der Marienstraße 6, beim BürgerInformationsZentrum und bei den Bürgerämtern erhältlich (Adressen siehe unten).

Bitte beachten Sie auch die untenstehende Auflistung, welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind.


Zur Fristwahrung kann auch vorab ein telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Post ein formloser Antrag gestellt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie die Anträge derzeit nicht persönlich abzugeben. Die Anträge können zusätzlich bei den Bürgerämtern in die Hausbriefkästen eingeworfen werden.

Antragsformulare Lastenzuschuss

Hier finden Sie die Antragsformulare für den Lastenzuschuss


Erforderliche Unterlagen

Für den Wohngeld- bzw. Lastenzuschussantrag sind verschiedene Nachweise vorzulegen, mit denen die Miet- und Einkommenssituation belegt wird.

Soweit die erforderlichen Unterlagen und Nachweise bei Antragstellung noch nicht vorliegen, können diese auch nachgereicht werden. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann per Post, per E-Mail, per Fax oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten eingereicht werden. Bitte sehen Sie wegen der Corona-Pandemie von einer persönlichen Abgabe des Antrags ab.

Bitte bringen Sie zur Antragstellung folgende Unterlagen mit

Sofern für Sie zutreffend, sind folgende Nachweise vorzulegen:

  • Verdienstbescheinigung - bei Arbeitnehmern, Auszubildenden oder geringfügig Beschäftigten (538 €-Job). Das Formular finden Sie unter dem obenstehenden Link "Antragsformulare Wohngeld"
  • aktuellste Gehaltsabrechnung
  • Rentenbescheid bzw. letzte Rentenmitteilung - bei Rentnern
  • letzter Einkommensteuerbescheid/-erklärung / Gewinn- und Verlustrechnung - bei Selbständigen
  • letzter Bescheid der Arbeitsagentur über Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Eingliederungshilfe - bei Arbeitslosen
  • Nachweis über Krankengeld/Mutterschaftsgeld/Zuschuss zum Mutterschaftsgeld/Elterngeld
  • Bescheid über Art und Höhe der Ausbildungsförderung (z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe) - bei in Ausbildung befindlichen Personen. HINWEIS: Berufsausbildungsbeihilfe-/BAföG-Anspruch schließt bei Alleinstehenden Wohngeld regelmäßig aus!
  • letzter Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid des Jobcenters mit vollständiger Berechnung
  • Nachweis über sonstige Einkünfte, z. B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Mieteinnahmen

Weitere im Einzelfall notwendige Unterlagen

  • Nachweis über Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen u.ä.)
  • Nachweis über Höhe des Unterhaltsanspruchs und die vom Berechtigten tatsächlich bezogene Leistung
  • Bestätigung über erhaltene Zuwendungen / Unterhaltsleistungen von Dritten
  • Nachweise über erhöhte Werbungskosten (z.B. Steuerbescheid, Steuererklärung, Aufstellung)
  • Zahlungsbelege/Police über freiwillige Kranken-/Renten- oder Lebensversicherungsbeiträge (nur wenn keine entsprechenden Pflichtbeiträge entrichtet werden)
  • Schwerbehindertenausweis (100 %) Schwerbehindertenausweis unter 100 % bei häuslicher Pflegebedürftigkeit (Nachweis z.B. Pflegeversicherungsleistung)
  • Unterhaltszahlungen an nicht zum Haushalt zu rechnende Personen bei gesetzlicher Unterhaltspflicht und ggf. Unterhaltstitel, notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung, Bescheid über Unterhaltsverpflichtung
  • Immatrikulationsbescheinigung/Schulbesuchsbestätigung
  • Kinderbetreuungskosten

Erforderliche Nachweise bei Mietwohungen

  • Mietvertrag, letztes Mieterhöhungsschreiben
  • Mietquittung z. B. Kontoauszug
  • Untermietvertrag

Erforderliche Nachweise bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen

  • Eigentümernachweis, wie etwa einen Kaufvertrag oder einen Grundbuchauszug
  • Fremdmittelbescheinigung/Darlehensverträge
  • Nachweis über Zins- und Tilgungsleistungen – Zahlungsbelege
  • Wirtschaftsplan/Hausgeldabrechnungen/Grundabgabenbescheid
  • Wohnflächenberechnung, wie etwa einen Bauplan
  • Bescheid über Eigenheimzulage

Hier finden Sie die Ansprechperson bei Fragen zu Wohngeld

Bei folgenden Stellen erhalten Sie Antragsformulare und können Ihren Antrag auf Wohngeld abgeben

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Bereich Wohngeld

Marienstraße 6

90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-72 38

Telefax 09 11 / 2 31-75 40

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Wir bitten Sie, wegen des derzeit sehr hohen Antragsaufkommens, nur bei sehr dringenden Angelegenheiten - nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0911 / 231-72 38 - persönlich vorbeizukommen.

Öffnungszeiten Kundencenter:

Montag bis Freitag:
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Ihre Ansprechperson erfahren Sie unter dem obenstehendem Link "Ansprechperson für Fragen zum Wohngeld"


BürgerInformationsZentrum

Hauptmarkt 18

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-32 22

Telefax 09 11 / 2 31-51 90


Bürgeramt Süd

Hans-Traut-Straße 8

90455 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-1 03 76

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Bürgeramt Ost

Fischbacher Hauptstraße 121

90475 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-50 84

Telefax 09 11 / 2 31-50 80

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Bürgeramt Nord

Großgründlacher Hauptstraße 51

90427 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-22 21

Aktualisiert am 29.02.2024, 11:45 Uhr

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