Die Betreuungsstelle ist eine Fachabteilung des Sozialamtes
Die Betreuungsstelle ist gefragt, wenn in Folge von Unfall, Krankheit, Behinderung oder Alter eine rechtliche Vertretung benötigt wird. Betroffene und interessierte Bürgerinnen und Bürger werden ausführlich über ihre Fragen zum Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten beraten.
Diese werden vom Betreuungsgericht für Erwachsene eingerichtet, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung (vollständig oder teilweise) nicht mehr in der Lage sind ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.
Als Betreuungsstelle sind wir bei allen gerichtlichen Betreuungsverfahren beteiligt. Die Betreuungsstelle fertigt auf Anfrage des Betreuungsgerichts Stellungnahmen zur Notwendigkeit einer Betreuung und schlägt geeignete Betreuer vor.
Zusammen mit den Betreuungsvereinen gewinnen, beraten und begleiten wir in der sogenannten „Querschnittarbeit“ ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und sorgen für deren Fortbildung.
In Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen organisieren wir Informations- veranstaltungen zu Themen wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und geben das BtG-Magazin für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer heraus.
Ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer unterstützen wir durch regelmäßige Fortbildungen.
Für Fachpersonal von Kliniken, Senioren-, Pflege-, Behinderten und ähnlichen Einrichtungen, aber auch für ambulante Pflegedienste bieten wir spezielle Informationen zum Thema Betreuung und Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen an.
Gegen eine Gebühr von 10 Euro können Vollmachten beglaubigt werden.
Als Ansprechpartner steht Ihnen ein Team von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zur Verfügung.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Stadtbezirk in dem Sie wohnen.
Ihre zuständige Ansprechpartnerin oder Ihren zuständigen
Ansprechpartner erfahren Sie unter folgenden Telefonnummern: