Leistungen für Bildung und Teilhabe
Wer kann Bedarfe für Bildung und Teilhabe erhalten?
Das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Anspruch nehmen, die folgende Leistungen bekommen:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Bei Bezug von Wohngeld muss für das leistungsberechtigte Kind zusätzlich ein Anspruch auf Kindergeld bestehen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Asylbewerber/innen erhalten das Bildungs- und Teilhabepaket über § 6 Abs. 1 AsylbLG mit Ausnahme der Gutscheine für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Asylbewerber/innen, deren Leistungen sich über § 2 Abs. 1 AsylbLG in Umfang und Höhe nach dem SGB XII bemessen, erhalten das komplette Bildungs- und Teilhabepaket
Welche Leistungen gibt es für Schülerinnen und Schüler?
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, noch nicht 25 Jahre alt sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten, können folgendes Bildungspaket beantragen:
- Kosten für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Leistung erhalten Sie jeweils zum 1. August in Höhe von 70 € und zum 1. Februar in Höhe von 30 €
- Kosten für die Schülerbeförderung, soweit sie nicht von anderen Stellen übernommen werden
- Eine angemessene Lernförderung -falls notwendig und von der Schule bestätigt- zur Erreichung der wesentlichen Lernziele
- Kosten für ein gemeinsames Mittagessen in schulischer Verantwortung. Für jedes Essen ist 1 € selbst zu bezahlen
Welche Leistungen gibt es für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen?
Kinder in einer Krippe, Kindergarten, Hort oder Haus für Kinder können diese Leistungen erhalten:
- Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge
- Kosten für ein gemeinsames Mittagessen. Für jedes Essen ist 1 € selbst zu bezahlen. Diese Leistung bekommen auch Kinder bei Kindertagespflege durch Tagesmütter.
Kinder mit SGB VIII Leistungen - Zuschuss zu den Gebühren für Kindertageseinrichtungen
Kinder, die einen Zuschuss zu den Gebühren für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege nach dem SGB VIII erhalten, bekommen auch die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen. Dies ist eine freiwillige Leistung der Stadt Nürnberg. Füllen Sie hierzu bitte den "Antrag auf Mittagessen in Kindertageseinrichtungen" aus. Diesen finden Sie auf der Seite Anträge.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder von 0 bis 17 Jahren
Kinder unter 18 Jahren, die Sozialleistungen beziehen, können Gutscheine im Wert von 10 € im Monat zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragen. Diese Gutscheine lassen sich z. B. für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Musikunterricht oder für mehrtägige Freizeiten und Angebote des Jugendamtes einsetzen.
Wo kann ich den Antrag stellen oder per Post hin schicken?
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration -Sozialamt
Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe - Innenstadt
Frauentorgraben 17
Erdgeschoss
90443 Nürnberg
Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe -Langwasser
Reinerzer Straße 12
90473 Nürnberg
Das Dienstleistungsszentrum Langwasser ist für alle Antragsteller zuständig, die in folgenden Postleitzahlenbezirken wohnen: 90441 90451 90453 90455 90459 90461 90469 90473 90471 90475 90478 90480
Für beide Dienstleistungszentren:
Leiterin: Frau Strnad
Telefon: 09 11 / 2 31-43 47
Telefax: 09 11 / 2 31-55 14
E-Mail
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Für Berufstätige ist eine individuelle Terminvereinbarung vor und nach den regulären Öffnungszeiten möglich
Welche Unterlagen soll ich mitbringen oder beim Postversand in Kopie beilegen?
- Personalausweis
- Aktueller Bescheid über den Bezug der jeweiligen Sozialleistung (SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, bei Wohngeld ist zusätzlich zum Wohngeldbescheid, der Kindergeldbescheid mitzubringen)
- Wenn möglich ein bereits ausgefülltes Antragsformular (füllen Sie bitte für jedes Kind im Haushalt ein gesondertes Formular aus)
Wo erhalte ich die Antragsformulare?
- Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe - Innenstadt, Frauentorgraben 17, 90443 Nürnberg
- Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe - Langwasser, Reinerzer Straße 12, 90473 Nürnberg
- Bürgerinformationszentrum, Hauptmarkt 18, 90403 Nürnberg
- Amt für Wohnen und Stadtentwicklung, Marienstraße 6, 90402 Nürnberg
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Solgerstraße 1, 90429 Nürnberg
- Erstanlaufstelle des Jobcenters Nürnberg-Stadt, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg
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Aktualisiert am 23.12.2011, 11:35 Uhr
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