Lernförderung

Wer erhält Gutscheine?

Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen oder einen staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schulabschluss nachholen, noch nicht 25 Jahre alt sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistung beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Sozialgesetzbuch II)
  • Kinderzuschlag (Bundeskindergeldgesetz)
  • Wohngeld (Wohngeldgesetz) und Kindergeld

Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen oder einen staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schulabschluss nachholen, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistung beziehen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für Lernförderung zu erfüllen.

Wann kann Lernförderung beantragt werden?

Sind die schulischen Leistungen Ihres Kindes nicht ausreichend oder die Versetzung bzw. der Abschluss gefährdet, können Sie die Lehrkraft Ihres Kindes ansprechen, ob die Voraussetzungen für Lernförderung vorliegen. Die Schule prüft, ob eine ergänzende, angemessene Lernförderung geeignet und erforderlich ist, damit Ihr Kind die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele der Jahrgangsstufe erreichen kann.

In welchem Umfang wird Lernförderung bewilligt?

Lernförderung kann in der Regel bewilligt werden für ein oder zwei Fächer, pro Fach für ein oder zwei Schulstunden und für einen Zeitraum von bis zu vier Monaten. Möglich ist aber auch ein Zeitraum vom 6 Monaten, dann jedoch nur für eine Schulstunde pro Fach. Im laufenden Schuljahr können, wenn die Voraussetzungen vorliegen, Folgeanträge gestellt werden. In Ausnahmefällen kann von den Vorgaben abgewichen werden. Erforderlich ist dann eine schriftliche Begründung der Lehrkraft.

Wo kann Lernförderung genommen werden?

Vorrangig sind Angebote von Schulen oder aus dem Umfeld der Schulen in städtischen Einrichtungen oder bei Jugend- und Wohlfahrtsverbänden in Anspruch zu nehmen. Sie erhalten die Gutscheine per Post. Im Anschreiben finden Sie, falls es für die Schule ein entsprechendes Lernförderangebot gibt, die Adresse. Bitte wenden Sie sich dorthin. Nur wenn ein solches Angebot nicht vorhanden oder ausgebucht ist, kann auf dem freien Markt gesucht werden. Vor Beginn der Lernförderung ist erforderlich, dass sich die Lernförderlehrkraft beim Dienstleistungszentrum registrieren lässt. Bitte geben Sie die Gutscheine beim Lernförderanbieter ab. Dieser kann sie dann mit dem Dienstleistungszentrum abrechnen.
Bitte beachten Sie, dass nur eine begrenzte Anzahl von Stunden bewilligt werden kann. Das Dienstleistungszentrum übernimmt für Gruppenunterricht bis zu 15 Euro pro Schulstunde (45 Minuten) und bis zu 20 Euro für Einzelunterricht.

Wie erhalten Sie die Leistung?

Die Gutscheine gibt es nur auf Antrag. Der Antrag kann persönlich, per Post, Fax oder per Kontaktformular (s. unten) gestellt werden. Mitzubringen oder in Kopie beizulegen ist der aktuelle Sozialleistungsbescheid. Die Schulbestätigung ist von der Lehrkraft auszufüllen, die Schweigepflichtsentbindung auf der Schulbestätigung ist von Ihnen zu unterschreiben. Bitte lassen Sie den Antrag vollständig (mit der Schulbestätigung) dem Dienstleistungszentrum zukommen.
Bitte stellen Sie für jedes Kind einen Antrag. Sie erhalten die Gutscheine per Post. Pro Kind, Schulfach und Monat wird ein Gutschein ausgestellt.

Hinweis

Rechtzeitig einen neuen Antrag stellen! Leistungen für Bildung und Teilhabe sind zeitlich befristet. Die Dauer ist abhängig vom Sozialleistungsbescheid. Bitte stellen Sie spätestens im Folgemonat nach Ablauf Ihres Sozialleistungsbescheids einen erneuten Antrag auf Bildung und Teilhabe. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch keinen neuen Sozialleistungsbescheid haben, kann dieser nachgereicht werden.

Wo erhalten Sie die Leistung?

Es gibt in Nürnberg zwei Standorte. Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum, zu dem die Postleitzahl Ihres Wohnortes gehört:

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe – Innenstadt

Frauentorgraben 17

90443 Nürnberg


Sie erreichen uns mit der U2, U21 und U3 – Haltestelle Opernhaus oder U- und S-Bahn, Straßenbahn und Bus – Haltestelle Hauptbahnhof

Telefon 09 11 / 2 31 - 43 47

Telefax 09 11 / 2 31 - 1 07 98

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr. Für Berufstätige
ist eine individuelle Terminvereinbarung möglich.


Das Dienstleistungszentrum Innenstadt ist zuständig für folgende Postleitzahlbezirke:
90402, 90403, 90408, 90409, 90411, 90419, 90425, 90427, 90429, 90431, 90439, 90443, 90449, 90482, 90489, 90491



Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe – Langwasser

Reinerzer Straße 12

90473 Nürnberg


Sie erreichen uns mit der U1 Haltestelle Gemeinschaftshaus
oder U1, Bus Haltestelle Langwasser Mitte

Telefon 09 11 / 2 31 - 43 47

Telefax 09 11 / 2 31 - 25 00

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr. Für Berufstätige
ist eine individuelle Terminvereinbarung möglich.


Das Dienstleistungszentrum Langwasser ist zuständig für folgende Postleitzahlbezirke:
90441, 90451, 90453, 90455, 90459, 90461, 90469, 90471, 90473, 90475, 90478, 90480


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