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Lernförderung   

Für die Lernförderung ist separates Formular auszufüllen und eine Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung beizulegen. Wird die Lernförderung vom Dienstleistungszentrum genehmigt, erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung, die Sie dann beim Leistungserbringer abgeben.

Aktualisiert am 12.08.2011, 11:09 Uhr

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  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg