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Gemeinsames Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule   

Berechtigte Kinder und Jugendliche erhalten pro Monat einen Gutschein für die Teilnahme am Mittagessen in der von ihnen besuchten Schule bzw. Kindertagesstätte. Dieser Gutschein wird dann bei der Essensausgabe abgegeben. Die Zuzahlung von 1 Euro pro Mittagessen ist in der Einrichtung zu bezahlen.

Kinder mit SGB VIII Leistungen - Zuschuss zu den Gebühren für Kindertageseinrichtungen


Kinder, die einen Zuschuss zu den Gebühren für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege nach dem SGB VIII erhalten, bekommen auch die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen. Dies ist eine freiwillige Leistung der Stadt Nürnberg. Füllen Sie hierzu bitte den "Antrag auf Mittagessen in Kindertageseinrichtungen" aus. Diesen finden Sie auf der Seite Anträge.

Aktualisiert am 06.10.2011, 16:06 Uhr

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  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg