Sozialamt Nürnberg

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Schülerbeförderung   

Für die Schülerbeförderung ist ein separates Formular auszufüllen.
Diese Aufwendungen werden nur berücksichtigt soweit sie nicht von anderen Stellen übernommen werden. In Bayern sind die Kosten durch das Gesetz über die Schulwegkostenfreiheit im Wesentlichen gedeckt. Bekommen Sie bislang keine Schulwegkosten wegen der 2 bzw. 3 km-Grenze,können diese auch nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket
übernommen werden.

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  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg