Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienstleistende bzw. Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten

Änderung der zuständigen Behörde

Seit 1. November 2015 hat das Referat PA 1.2 des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw), die Aufgaben der Unterhaltssicherung für Reservistendienstleistende und Freiwilligen Wehrdienstleistende übernommen.

Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Die Leistungen sollen durch den freiwilligen Wehrdienst entstehende Einkommensverluste ausgleichen.

Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (frühere Wehrübungen), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.

Bundesfreiwilligendienst

Als Ersatz für den Zivildienst wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.

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Aktualisiert am 27.12.2023, 18:12 Uhr

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