Eine wichtige sozialpolitische Zielsetzung in Nürnberg ist es Obdachlosigkeit zu verhindern.
Zuständig ist hierfür die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit des Sozialamtes.
Die Fachstelle versucht durch präventive Maßnahmen Obdachlosigkeit zu vermeiden. Sollte der Verlust der Wohnung eingetreten sein, bestehen die Aufgaben darin eine Unterkunft zu vermitteln und die Betroffenen intensiv sozialpädagogisch zu beraten. Die Unterbringung kann in Pensionen oder Obdachlosenwohnungen erfolgen. Zudem wird Unterstützung bei der Suche einer geeigneten Wohnung und die sozialpädagogische Weiterbetreuung angeboten.
Drohende Wohnungslosigkeit oder bereits eingetretene Obdachlosigkeit beinträchtigen die Möglichkeit am Erwerbsleben und am Leben in der Ge-meinschaft teilzunehmen.
Deshalb bieten die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit des Sozialamtes Hilfen bei Kündigung, Räumungsklage und Zwangsräumung.
Die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit berät Sie bei drohendem Wohnungsverlust. Dieser kann eintreten infolge von