Mit der Förderung unterstützt die Stadt Nürnberg Träger dabei, Beschäftigung für Langzeitarbeitslose zu schaffen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in vielen sozialen Betätigungsfeldern und bietet Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven.
Gefördert werden zusätzlich geschaffene Vollzeitstellen bei Freien Trägern (befristet vorerst für ein Jahr). Beschäftigung nach § 16 a SGB II (alte Fassung bis 31.12.2008) bzw. § 16e SGB II (gilt für Bescheide ab 01.01.2009). Der Bewilligungsbescheid des Jobcenters Nürnberg ist erforderlich.
Maßnahmen aus anderen Bereichen können im Einzelfall zugelassen werden (Prüfung erfolgt bei Antragstellung).
Die Förderung beträgt 10 Prozent Lohnkostenzuschuss, gerechnet nach den Arbeitgeber-Bruttolohnkosten (Nachweis erforderlich) in der Regel bis zu einer Eingruppierung in E 1 TvöD bzw. einem Haustarifvertrag in ähnlicher Höhe. Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen (6 bzw. 12 Monate nach Maßnahmebeginn).