Referat für Jugend, Familie und Soziales

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Partizipation und Kooperation   

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Einbeziehung der Betroffenen

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Der Dialog ist wichtig

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Beispiele für Netzwerke und Kooperationen:

Der Grundgedanke der sozialen Arbeit als Koproduktion lässt sich erweitern auf das Zusammenspiel der Akteure in der sozialen Arbeit insgesamt. Das bedeutet, dass ohne ein Zusammenwirken zwischen Leistungsempfänger und Hilfeerbringer die angestrebten Ziele nicht erreicht werden können. Auf allen Feldern der kommunalen Sozialpolitik und ganz besonders bei allen sozialräumlichen Handlungsansätzen sind Kommunikation, Kooperation und Partizipation entscheidende Qualitätskriterien und wesentliche Erfolgsfaktoren.

Kinder und Erwachsene beim Spatenstich für ein Kinderhaus.

Einbeziehung der Betroffenen

Die Betroffenen können Fragen wie „Was ist konkret nötig?“, „Wie erreichen wir das am besten?“ und „Was können die Beteiligten dazu beitragen?“ selbst besser beantworten als jeder andere. Deshalb ist es unser Anspruch sie überall einzubeziehen, wo es um ihre Belange geht. Das gilt ohnehin für die gesetzlich festgelegte Beteiligung an der Erstellung von Hilfeplänen in der Jugendhilfe (SGB VIII) oder der Eingliederungsvereinbarung (SGB II), aber auch in vielen anderen Fällen, zum Beispiel:

  • bei der Bedarfsanalyse im Sozialraum durch die Stadtteilkoordination.
  • beim Aufbau eines Seniorennetzes.
  • beim Bau eines Spielplatzes oder einer Einrichtung.
  • bei der Kooperation mit dem Stadtseniorenrat.
  • bei der Gründungsunterstützung für den Behindertenbeirat, den Betroffene in Eigeninititative ins Leben gerufen haben.
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Der Dialog ist wichtig

Darüber hinaus findet zielorientierte, kollegiale Kommunikation und Zusammenarbeit mit den übrigen Ämtern und Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung und mit freien Trägern, Vereinen und Organisationen statt. Denn nur im Zusammenspiel können wir den enormen Herausforderungen begegnen.

Neben dem alltäglichen Hand-in-Hand-Arbeiten werden gezielt Kooperationsstrukturen aufgebaut und weiterentwickelt, in Form von vertraglichen Vereinbarungen mit Trägern und Leistungserbringern, von Netzwerken und Kooperationsstrukturen unterschiedlicher Verbindlichkeitsgrade und Dichte. So kann die strategische Orientierung der kommunalen Sozialpolitik in Nürnberg im Konsens mit den Akteuren vorangebracht werden, ohne dass alle Aufgaben durch die Stadtverwaltung selbst erledigt werden müssen oder die Handlungsautonomie und Pluralität freier Träger eingeschränkt wird.

Beispiele für Netzwerke und Kooperationen:

  • Nürnberger Bündnis für Familie
  • Nürnberger Netz gegen Armut
  • "Unternehmen Ehrensache": Corporate Volunteering Netzwerk Nürnberg
  • Arbeitsgemeinschaft der Nürnberger Träger von Kindertageseinrichtungen nach § 78 SGB VIII
  • Seniorennetzwerke in den Stadtteilen
  • Pflegestützpunkt
  • Stifter-Initiative Nürnberg
  • Netzwerk Engagementförderung

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  •  Titelbild: © Stadt Nürnberg
  •  Kinder und Erwachsene beim Spatenstich für ein Kinderhaus.: © Guenter Distler