Referat für Jugend, Familie und Soziales

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Gleiche Chancen für alle

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Gesetzliche Grundlagen des Sozialstaats

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Weitere wichtige Orientierungshilfen und Normen

Kommunale Sozialpolitik befindet sich stetig im Umbruch. Der Sozialstaat entwickelt sich angesichts gesellschaftlicher und demografischer Herausforderungen, finanzieller Engpässe und fachlicher Anforderungen weiter – und die Kommunen richten sich entsprechend aus.

Die Qualität des Sozialstaats misst sich nicht daran, wie hoch die Regelsätze sind, sondern wie er „soziale Inklusion“, also Einbeziehung und Teilhabe, ermöglicht.

Drei Kinder, die Arm in Arm einen Weg entlang gehen.

Gleiche Chancen für alle

Gesundheit, Wohnen und vor allem Bildung sollen jedem zugänglich sein, ebenso Arbeit, sozialer Schutz und Sicherheit. Auch ökologische und politische Chancengleichheit gehören zu den Grundlagen sozialen Miteinanders. Das heißt: es gilt allen Bürgern einer Stadt Existenzsicherung zu gewährleisten und soziale Integration zu ermöglichen.

Auf der Basis der Ideen eines vorbeugenden und aktivierenden Sozialstaats wollen wir fördern und fordern. Dabei geht es weder um Mildtätigkeit noch um Fürsorge: Das oberste Ziel sozialer Arbeit ist vor allem „Hilfe zur Selbsthilfe“.

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Gesetzliche Grundlagen des Sozialstaats

Die Grundlagen des Sozialstaats sind bundesweit in den Sozialgesetzbüchern (SGB) niedergelegt. Für die kommunale Sozialpolitik sind besonders das SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, das SGB III „Arbeitsförderung“, das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das SGB XII (Sozialhilfe) und das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) von Bedeutung: Sie regeln kommunale Zuständigkeiten oder enthalten bedeutsame Schnittstellen für das Zusammenleben vor Ort.

Daneben definieren auch andere Bundesgesetze oder das Landesrecht die Aufgaben der Stadt, insbesondere etwa bei der Bildung und Kindertagesbetreuung. Diese werden für Nürnberg durch Stadtratsbeschlüsse und Verwaltungshandeln umgesetzt.

Weitere wichtige Orientierungshilfen und Normen

Wichtige Normen sind auch die UN-Konventionen für die Kinderrechte und die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Für das Referat für Jugend, Familie und Soziales bildet der „Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik“ das inhaltliche Fundament, das für die Sozialverwaltung innerhalb der gesetzlichen und finanziellen Bedingungen handlungsleitend ist.

Gesetzliche Grundlagen:

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  •  Drei Kinder, die Arm in Arm einen Weg entlang gehen.: © Sozialreferat der Stadt Nürnberg